Bauantrag zur Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Sandweg 2, Gemarkung Obergessertshausen
Der Gemeinderat Aichen nimmt die Erweiterung und den Umbau des bestehenden Wohnhauses in ein Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Sandweg 2, Gemarkung Obergessertshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Markt Ziemetshausen, Einbeziehungssatzung "Meierhofstraße im Ortsteil Muttershofen; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Entwurf des Marktes Ziemetshausen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Meierhofstraße im Ortsteil Muttershofen“ in der Fassung vom 10.03.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Gemeinde Langenneufnach; Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Westlich der Rathausstraße II"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Entwurf der Gemeinde Lagenneufnach zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Westlich der Rathausstraße II“ in der Fassung vom 04.02.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Da die zuversichtlich angesetzten Gewerbesteuereinnahmen nicht eingetreten sind, führte dies dazu, dass die im Ansatz geplante Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 21.250,00 Euro nicht durchgeführt werden konnte.
Aufgrund der Mindereinnahmen in der Gewerbesteuer musste der Verwaltungshaushalt durch den Vermögenshaushalt gedeckt werden.
Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt belief sich auf 224.079,79 Euro.
Dies setzte sich im Vermögenshaushalt fort, so dass der allgemeinen Rücklage zum Jahresende mehr als der Planansatz entnommen werden musste.
Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2024 zur Kenntnis. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann erfolgen.
Der Gemeinderat Aichen beschließt die unten stehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 der Gemeinde Aichen mit Haushaltsplan samt dazugehörigen Anlagen.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Aichen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.935.400 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.135.500 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 210 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 320 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 06.03.2025 Neubau Kindertagesstätte Aichen; Vergabe Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Der Gemeinderat Aichen beschließt, das Angebot des ups Ingenieurbüro aus Augsburg vom 13.02.2025 als das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.