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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 4/2025
Amtlich Verwaltungsgemeinschaft
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Aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.03.2025

Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses 2024

Bekanntgabe Rechnungsergebnis 2024 der VG Ziemetshausen:

Die VG Ziemetshausen ist schuldenfrei.

Stand der Rücklagen am 31.12.2024:

Investitionen/Anschaffungen 2024:

Erläuterung zum IST-Fehlbetrag 2024:

Keine Erläuterung, da im Jahr 2024 IST-Überschuss

Haushalt 2025; Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die untenstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen mit Haushaltsplan und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen

(Landkreis Günzburg)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 40, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.450.100,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

54.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(Verwaltungsumlage)

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.310.550,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.437 Einwohner festgesetzt. Hievon entfallen 3.232 Einwohner auf den Markt Ziemetshausen und 1.205 Einwohner auf die Gemeinde Aichen.

3. Die Verwaltungsumlage i.H.v. 295,368492 € pro Einwohner wird somit wie folgt festgesetzt:

Markt Ziemetshausen:

954.630,97 €

Gemeinde Aichen:

355.919,03 €

§ 5

(Investitionsumlage)

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.437 Einwohner festgesetzt. Hievon entfallen 3.232 Einwohner auf den Markt Ziemetshausen und 1.205 Einwohner auf die Gemeinde Aichen.

3. Die Investitionsumlage i.H.v. 0,00 € pro Einwohner wird somit wie folgt festgesetzt:

Markt Ziemetshausen:

0,00 €

Gemeinde Aichen:

0,00 €

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.