| Zuführung zum Vermögenshaushalt vom Verwaltungshaushalt | 142.685,06 € |
| Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | 45.000,00 € |
| Zuführung zur allgemeinen Rücklage | 156.085,39 € |
Die VG Ziemetshausen ist schuldenfrei.
Stand der Rücklagen am 31.12.2024:
| Allgemeine Rücklage zum 01.01.2025 (lt. Fortschreibung) | 137.890,79 € |
| Istüberschuß (+) / Istfehlbetrag (-) 2024 | + 111.085,39 € |
| Gesamt: | 248.976,18 € |
Investitionen/Anschaffungen 2024:
| Büroeinrichtung Personalamt | 5.046,49 € |
| Büromöbel Kassenverwalter | 4.631,24 € |
| Neue Telefonanlage | 5.639,41 € |
| Neue Software VOIS/MESO | 14.735,53 € |
Erläuterung zum IST-Fehlbetrag 2024:
Keine Erläuterung, da im Jahr 2024 IST-Überschuss
Haushalt 2025; Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die untenstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen mit Haushaltsplan und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028.
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 40, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.450.100,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 54.000,00 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(Verwaltungsumlage)
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.310.550,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.437 Einwohner festgesetzt. Hievon entfallen 3.232 Einwohner auf den Markt Ziemetshausen und 1.205 Einwohner auf die Gemeinde Aichen.
3. Die Verwaltungsumlage i.H.v. 295,368492 € pro Einwohner wird somit wie folgt festgesetzt:
| Markt Ziemetshausen: | 954.630,97 € |
| Gemeinde Aichen: | 355.919,03 € |
(Investitionsumlage)
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.437 Einwohner festgesetzt. Hievon entfallen 3.232 Einwohner auf den Markt Ziemetshausen und 1.205 Einwohner auf die Gemeinde Aichen.
3. Die Investitionsumlage i.H.v. 0,00 € pro Einwohner wird somit wie folgt festgesetzt:
| Markt Ziemetshausen: | 0,00 € |
| Gemeinde Aichen: | 0,00 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.