Trinkwasserversorgung Marktgemeinde Ziemetshausen; aktueller Sachstand – Planungen für die Sicherstellung einer zukunftssicheren Trinkwasserversorgung
Das Ingenieurbüro Bianchi erklärt anhand einer Präsentation (einzusehen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen unter www.vgziemetshausen.de), was seit Ende November 2025 in der Trinkwasserversorgung geschehen ist (Eintragung von E-Coli und coliformen Bakterien ins Trinkwassernetz). Wie die Chlorung funktioniert, dass Chlorgrenzen eingehalten werden und wie diese Prozedur gesteuert wurde und weiterhin gesteuert wird. Was passiert, wenn die Chlorung abgeschaltet wird und nochmal eine Verkeimung auftritt? Um die Chlorung abzuschalten, muss dem Gesundheitsamt Günzburg die abgeschlossene Risikoanalyse und insbesondere eine systematische Einteilung der mit den bisher gefundenen Mängeln verbundenen Risikobewertung vorgelegt werden. Ohne systematischer, übergreifender Erfassung der Mängel und der damit verbundenen Risikoeinschätzung ist auch weiterhin, insbesondere bei nicht geklärter Eintragungsursache, ein fortgesetzter Keimeintrag zu besorgen. Das Ingenieurbüro und alle Beteiligten der Marktgemeinde, arbeiten daran, die Eventualitäten auszugrenzen, um für die Zukunft eine weitere Chlorung auszuschließen.
Bekanntgabe des Jahresrechnungsergebnisses 2025 des Marktes Ziemetshausen
Bürgermeister Ralf Wetzel gibt das Rechnungsergebnis für 2025 wie folgt bekannt:
Der Jahresabschluss 2025 weist folgende Rechnungsergebnisse aus:
| Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt | 735.298,10 € |
| Entnahme aus der allgemeinen Rücklage | 0,00 € |
| Zuführung zur allgemeinen Rücklage | 80.135,88 € |
Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2025 einen Stand in Höhe von 481.976,16 Euro aus.
Bei der allgemeinen Rücklage wird im Haushaltsjahr 2026 keine Entnahme zur Deckung des Vermögenshaushaltes vorgenommen.
Die Kasseneinnahmereste betragen im
| Verwaltungshaushalt | 5.878,82 € |
| Vermögenshaushalt | 6.341,39 € |
Stand der Schulden am 31.12.2025
| Verschuldung | 1.301.500,00 € |
| Pro-Kopf-Verschuldung bei 3.172 Einwohner | 410,31 € |
Stand der Rücklagen am 31.12.2025:
| Allgemeine Rücklage | 481.976,16 € |
| Sonderrücklage Abwasser | 220.960,96 € |
| Sonderrücklage Heimatbuch | 51.143,93 € |
| Sonderrücklage „Hyazinth-Wäckerle-Denkmal" | 2.487,68 € |
Der Stand der Ausfallbürgschaften betrug am 31.12.2025 0,00 Euro.
Der Marktgemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2025 zur Kenntnis. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann erfolgen.
Haushaltssatzung des Marktes Ziemetshausen
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 9.477.260,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 5.743.445,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-Maßnahmen wird auf 2.047.499,00 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) ⇔360 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) ⇔290 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer ⇔320 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Finanzplan 2026 bis 2029 des Marktes Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029.
Brandwarnmeldeanlage und Amok-Alarmierung; Grundschule Ziemetshausen
Ende März wurde zusammen mit der Firma Pfitzmayr die Ajax-Brandwarnmeldeanlage in der Schule und in der Turnhalle „scharf" geschalten. Gleichzeitig wurde eine Amok-Alarmierung installiert, um somit die Sicherheitsstandards für unsere Kinder gemäß einer Empfehlung der Polizei zu verbessern.
Gemeinde Aichen, Aufstellung des Bebauungsplans "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord"; Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf der Gemeinde Aichen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord" in der Fassung vom 03.08.2026 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Gemeinde Aichen, Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord"; Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Vorentwurf der Gemeinde Aichen zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord" in der Fassung vom 03.08.2023 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.