Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 05.09.2022 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ aufzustellen.
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Ziff. 1;2;3;4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen.
Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):
| 1084/6 | Plangrundstück (Fußweg) |
| 42/7 | Plangrundstück |
| teilweise folgende Fl. Nrn. | |
| 42/3 | Plangrundstück |
| 1330 | Ortsstraße Allgäustraße |
| 1330/8 | Ortsstraße Allgäustraße Fußweg |
Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Allgäustraße im südlichen Ortsbereich des Marktes Ziemetshausen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an die südlich und östlich gelegene bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist im Norden und Westen mit anschließenden Garten- und Grünlandflächen umgeben.
Der Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, durchgeführt.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Der Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen bestehend aus vorläufigem Satzungsentwurf, Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 04.03.2024 wird im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
vom 13.05.2024 bis 14.06.2024
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen:de/bekanntmachugen einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zusamgarten“ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 12 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
| • | Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes |
| • | Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes |
| • | Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes |
| • | eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange (wird als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet) |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Im Vorgriff auf die vorliegende Bauleitplanung wurde auf Grundlage eines Scopingpapiers an das Landratsamt Günzburg und an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine schriftliche Scopingabfrage gestellt.
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Immissionsschutz vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 17.11.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| o Hochwassergefahren, Überschwemmungsgebiet |
|
| o Hinweise zu immissionsschutzrechtlichen Belangen. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o Stellungnahmen privater Einwender 1Ö bis 8Ö |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg- UNB vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., Günzburg vom 28.08.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| o Einwendungen hinsichtlich Hochwasser, Naturschutzfachliche Belange |
|
| o Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind. |
|
| o Über die naturschutzfachliche Bedeutung des Naturraums |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.08.2023 |
| • insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
|
| o Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. |
|
| o Hinweise zum Bodenschutz und Bodenmanagement. |
|
| o Hinweise zum Hochwasserschutz |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 17.11.2023 |
|
| o Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.08.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| o Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. |
|
| o Angaben zum Gewässer und Hochwasserschutz |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 17.11.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| o Angaben hinsichtlich ökologischer und landschaftsstruktureller Bedeutung sowie geschützte Landschaftsbestandteile, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| o bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus: | |
| o Geotechnische Stellungnahme zum Baugrund, Ziemetshausen, Erschließung Baugebiet „Zusamgarten“ auf den Flurnummern 42/3 und 42/7 der Gemarkung Ziemetshausen, Markt Ziemetshausen, vom 12.04.2024, Projektnummer 240219, des IB test2safe AG, Kaufbeurener Str 16, 86807 Buchloe | |
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist hat dabei jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauamt@vg.ziemetshausen oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bauamt, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen übermittelt werden.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan- verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.