Einleiten von Niederschlagswasser in die Zusam und verschiedene Gräben aus der Kanalisation Uttenhofen durch den Markt Ziemetshausen
Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Dem Markt Ziemetshausen wurde zur Abwasserentsorgung im Ortsteil Uttenhofen mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 24.10.2005, zuletzt geändert durch Bescheid vom 20.12.2007, eine gehobene Erlaubnis nach Art. 16 BayWG (alt) erteilt. Die Erlaubnis endet am 31.12.2025 und soll neu erteilt werden.
Der Ortsteil Uttenhofen ist seit ca. 20 Jahren abwassertechnisch an die mechanisch-biologische Kläranlage des Marktes Ziemetshausen (Ausbaugröße: 6.350 EW60) angeschlossen. Das Entsorgungsgebiet wird im Trennsystem entwässert. Das Niederschlagswasser wird über 14 Regenwasserausläufe in die Zusam und verschiedene Gräben eingeleitet:
| Bezeichnung der Einleitungen | Vorfluter | Gemarkung Uttenhofen Fl.-Nrn. |
| RW 1, DN 400 | Graben | 43 |
| RW 2, DN 300 | Graben | 43 |
| RW 3, DN 150 | Graben | 569 |
| RW 4, DN 150 | Graben | 569 |
| RW 5, DN 300 | Zusam | 663/2 |
| RW 6; DN 150 | Zusam | 30/1 |
| RW 7, DN 150 | Zusam | 30/1 |
| RW 8, DN 400 | Graben | 33 |
| RW 9, DN 200 | Graben | 32 |
| RW 10, DN 200 | Graben | 691/2 |
| RW 11, DN 300 | Graben | 727/6 |
| RW 12, DN 300 | Graben | 727 |
| RW 13, DN 200 | Graben | 727 |
| RW 14 | Verrohrter Graben | bei 647/1 bzw. 3/2 |
Das Vorhaben stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 i. V. m. § 15 WHG neu erteilt werden soll.
Die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben liegen vom 12.05.2025 bis 11.06.2025 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden
| Montag und Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwochs | geschlossen |
zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus sind die Unterlagen unter www.landkreis-guenzburg.de, Menü „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ im Internet einsehbar.
Etwaige Einwendungen sind beim Markt Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Str. 1, 86473 Ziemetshausen oder beim Landratsamt Günzburg, Wasserrecht, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 BayVwVfG).
Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekanntgegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden.
Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Ziemetshausen, den 8. Mai 2025