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Ausgabe 5/2025
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der beantragten Vorbescheide für die Errichtung mehrerer Windparks durch das Landratsamt Günzburg; Beratung und Beschlussfassung

Windprojekt St. Martinswaldung 1 am Standort Ziemetshausen; Bescheid vom 09.04.2025

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG zum Antrag der ALTUS renewables GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von neun Windenergieanlagen (Windprojekt St. Martinswaldung 1) der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg vom 09.04.2025 Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

Der mandatierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bulla wird beauftragt, die Klageerhebung sowie die Klagebegründung frist- und formgerecht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

Windprojekt Ziemetshausen 1 am Standort Ziemetshausen; Bescheid vom 09.04.2025 (geplantes Gebiet "Geren")

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG zum Antrag der ALTUS renewables GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen (Windprojekt Ziemetshausen 1) der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg vom 09.04.2025 Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

Der mandatierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Bulla wird beauftragt, die Klageerhebung sowie die Klagebegründung frist- und formgerecht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

Windprojekt Gessertshauser Wald am Standort Ziemetshausen; Bescheid vom 09.04.2025

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, von einer Anfechtungsklage gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG zum Antrag der ALTUS renewables GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen (Windprojekt Gessertshauser Wald) der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Günzburg vom 09.04.2025 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abzusehen.

Da das Marktgemeindegebiet bei diesem Windprojekt mit lediglich einer einzigen Windkraftanlage betroffen wäre, bei der zudem die baurechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ausgeschlossen wurde, wäre eine Klage aufgrund der nicht tangierten kommunalen Planungshoheit nicht verhältnismäßig.

Bekanntgabe Rechnungsergebnis 2024 des Marktes Ziemetshausen

Der Jahresabschluss 2024 weist folgende Rechnungsergebnisse aus:

Zuführung vom Verwaltungs-

zum Vermögenshaushalt

298.135,82 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

334.983,29 €

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2024 einen Stand in Höhe von 401.840,28 Euro aus.

Bei der allgemeinen Rücklage wird im Haushaltsjahr 2025 keine Entnahme zur Deckung des Vermögenshaushaltes vorgenommen.

Die Kasseneinnahmereste betragen im

Verwaltungshaushalt

5.276,08 €

Vermögenshaushalt

6.438,75 €

Der Markt Ziemetshausen ist zum 31.12.2024 schuldenfrei.

Stand der Rücklagen zum 31.12.2024:

Allgemeine Rücklage

401.840,28 €

Sonderrücklage Abwasser

115.800,36 €

Sonderrücklage Heimatbuch

51.143,93 €

Sonderrücklage „Hyazinth-Wäckerle-Denkmal“

2.929,18 €

Der Stand der Ausfallbürgschaften betrug am 31.12.2024 12.543,30 Euro.

Der Marktgemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2024 zur Kenntnis. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann erfolgen.

Haushalt 2025; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die folgende Haushaltssatzung des

Marktes Ziemetshausen für das Jahr 2025.

Haushaltssatzung des Marktes Ziemetshausen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Ziemetshausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 9.002.522,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.865.597,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.332.500,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

360 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

290 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Ziemetshausen, den 30.04.2025

Markt Ziemetshausen

Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister

Finanzplan 2025 bis 2028 des Marktes Ziemetshausen; Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028.

Einbeziehungssatzung "Meierhofstraße" Ortsteil Muttershofen; Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stimmt den einzelnen, in der Abwägung vorgetragenen Beschlussvorschlägen gesammelt zu.

Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung „Meierhofstraße“ Ortsteil Muttershofen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und Naturschutzfachlichem Ausgleich vom 05.05.2025 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung „Meierhofstraße“ Ortsteil Muttershofen in der Fassung vom 05.05.2025 in Kraft.

Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau eines Zweifamilien- zu einem Mehrfamilienhaus mit Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Spitalweg 3, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau eines Zweifamilien- zu einem Mehrfamilienhaus mit Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Spitalweg 3, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Stadt Thannhausen, Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nasskiesausbeute Burg III, Gemarkung Burg; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt die Entwürfe der Stadt Thannhausen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nasskiesausbeute Burg III, Gemarkung Burg, jeweils in der Fassung vom 18.03.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Markt Dinkelscherben, Bebauungsplan Nr. 15, Söldnerfeld West; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Entwurf des Marktes Dinkelscherben zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15, Söldnerfeld West, in der Fassung vom 28.01.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 07.04.2025

Vergabe von Ingenieurleistungen zur Verlängerung der Wasserrechtlichen Erlaubnis; Tiefbrunnen II Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, das Kostenangebot der Firma Kling Consult vom 20.02.2025 anzunehmen für die Zusammenstellung der Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis, als auch die Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebietes. Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Kling Consult den Auftrag zu erteilen.

Erschließung Baugebiet Zusamgarten; Gestaltung der Verkehrsflächen; Beratung und Beschlussfassung

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt für den Entwurf der Erschließungsplanung des neuen Baugebietes Zusamgarten folgende Festsetzungen:

- kein Gehweg

- kein verkehrsberuhigter Bereich

- keine öffentlichen Stellplätze