Auf dem Bild v.l.n.r.: Ralf Wetzel, Stefan Herold, Alois Held, Alexandra Hahn, Gerlinde Ludwig, Peter Walburger, Erwin Haider, Roland Kempfle, Daniel Mayer, Sebastian Rommel, Robert Kaifer
Thannhausen – Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser Anspruch umfasst acht Stunden täglich an fünf Werktagen – auch in den Schulferien bis auf 20 Tage pro Jahr – und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gleichberechtigte Teilhabe aller am Erwerbsleben. Die Einführung des Rechtsanspruchs erfolgt stufenweise, beginnend mit Klasse 1 und bis Schuljahr 2029/30 für alle Klassen 1 bis 4.
Der Familien- und Kindersportverein Thannhausen e.V. bietet seit Jahren in einzelnen Ferienwochen Betreuung für Schüler*innen an. Nun wird das Angebot auf bis zu zehn Ferienwochen ausgebaut und steht Kindern aus Thannhausen, Balzhausen, Münsterhausen, Burtenbach, Ursberg, Aichen und Ziemetshausen offen. Diese Kommunen haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der Planung und gemeinsamen Finanzierung des neuen Angebots auseinandergesetzt. „Wir freuen uns, mit dieser Erweiterung aktiv auf den neuen Rechtsanspruch zu reagieren und Familien in der Region zu entlasten“, erklärt Alois Held, Bürgermeister der Stadt Thannhausen. In der ganztägigen Ferienbetreuung von 8:00 bis 16:00 Uhr erwartet die Kinder ein abwechslungsreiches, freizeitpädagogisches Programm. Der Elternbeitrag beträgt 90€ pro Kind und Ferienwoche. Interessierte Eltern melden ihre Kinder direkt über die Webseite des Familien- und Kindersportvereins Thannhausen e.V. an. Weitere Infos unter https://www.sportschule-quiks.de/.