Die neuen MGR Mitglieder v.l.n.r. Bernahard Knöpfle, Peter Aigster, Max Gartner, Tom Nowak, Johannes Nagler, Ralf Wetzel und Julia Vieira
Die anwesenden, neu gewählten Mitglieder leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass ein zweiter und ein dritter Bürgermeister gewählt werden.
Wahlergebnis: Herr Edwin Räder wird zum zweiten Bürgermeister und Herr Rudolf Liebhaber zum dritten Bürgermeister gewählt.
Herr Edwin Räder und Herr Rudolf Liebhaber erklären schriftlich die Annahme der Wahl und bedanken sich für das Vertrauen. Die neu gewählten Bürgermeister leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.
Der Marktgemeinderat schlägt der Gemeinschaftsversammlung vor, den ersten Bürgermeister, Herrn Ralf Wetzel, weiterhin zum Standesbeamten mit der Beschränkung des Aufgabenbereiches auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften zu bestellen. Herr Edwin Räder wird der Gemeinschaftsversammlung als weiterer Eheschließungsstandesbeamter vorgeschlagen.
Der Montag wird als Sitzungstag beibehalten. Der regelmäßige Sitzungsbeginn wird wie bisher auf 19:30 Uhr festgelegt. In der Einladung kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stimmt der Weitergeltung der bestehenden Geschäftsordnung zu.
Der Markt Ziemetshausen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende:
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
| a) | den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, |
| b) | den Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, |
| c) | Sport- und Kulturausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, |
| d) | den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. |
(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a bis c genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.
(3) Die Ausschüsse sind im Rahmen ihres Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach § 2 und § 3 GeschO selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet der Bau- und Grundstücksausschuss anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
(5) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere
Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(6) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten je Stunde 10,00 Euro.
(7) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(8) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der übrigen Besoldungsgruppen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(9) Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
Diese Satzung tritt am 12. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12. Mai 2020 außer Kraft.
Der Markt Ziemetshausen bestellt nachfolgend aufgeführte Ausschüsse mit der jeweiligen Besetzung:
1. Haupt- und Finanzausschuss
Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel
| Mitglieder | Stellvertreter |
| 1 | Ralf Wetzel |
|
| 2 | Franz Leitenmaier | Rudolf Liebhaber |
| 3 | Thomas Vogele | Heike Gerstmann |
| 4 | Max Gartner | Julia Vieira |
| 5 | Edwin Räder | Michael Langer |
| 6 | Karl Miller | Martin Mögele |
2. Bau- und Grundstücksausschuss (beschließend)
Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel
| Mitglieder | Stellvertreter |
| 1 | Ralf Wetzel |
|
| 2 | Peter Aigster | Max Gartner |
| 3 | Karl Miller | Edwin Räder |
| 4 | Michael Langer | Martin Mögele |
| 5 | Rudolf Liebhaber | Franz Leitenmaier |
| 6 | Thomas Vogele | Heike Gerstmann |
3. Sport- und Kulturausschuss
Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel
| Mitglieder | Stellvertreter |
| 1 | Ralf Wetzel |
|
| 2 | Edith Fendt | Michael Langer |
| 3 | Canan Nagl | Martin Mögele |
| 4 | Heike Gerstmann | Franz Leitenmaier |
| 5 | Thomas Vogele | Rudolf Liebhaber |
| 6 | Max Gartner | Julia Vieira |
4. Rechnungsprüfungsausschuss
| Mitglieder | Stellvertreter |
| 1 | Franz Leitenmaier | Rudolf Liebhaber |
| 2 | Heike Gerstmann | Thomas Vogele |
| 3 | Julia Vieira | Peter Aigster |
| 4 | Martin Mögele | Michael Langer |
| 5 | Karl Miller | Canan Nagl |
Herr Franz Leitenmaier wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt neben dem ersten Bürgermeister Ralf Wetzel
| Mitglieder | Vertreter |
| Edwin Räder | Karl Miller |
| Franz Leitenmaier | Bernhard Knöpfle |
| Martin Mögele | Michael Langer |
| Julia Vieira | Johannes Nagler |
Der Erste Bürgermeister Herr Ralf Wetzel wird nach der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Günzburg-Krumbach als Verbandsrat bestellt.
Als Stellvertreter wird der Zweite Bürgermeister Edwin Räder bestimmt.
Der Erste Bürgermeister, Herr Ralf Wetzel, wird nach der Satzung des Zweckverbandes Staudenwasser als Verbandsrat bestellt. Seine Stellvertretung übernimmt der Zweite Bürgermeister Edwin Räder.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt den Ersten Bürgermeister, Herrn Ralf Wetzel, zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen. Sein Stellvertreter ist der Dritte Bürgermeister, Herr Rudolf Liebhaber.
Als weiteres Mitglied zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen wird der Zweite Bürgermeister, Herr Edwin Räder, bestellt. Seine Stellvertreterin ist Frau Canan Nagl.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt den Ersten Bürgermeister, Herrn Ralf Wetzel, zum Verbandsrat des Schulverbandes Balzhausen. Sein Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister, Herr Edwin Räder.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Franz Leitenmaier zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Muttershofen.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Peter Aigster zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Hinterschellenbach. Das Amt in der Feuerwehr Hinterschellenbach gibt er mit sofortiger Wirkung ab.
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Michael Langer zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Uttenhofen.