Die neuen Bürgermeister v. l. r. Joachim Leitenmayer, Thomas Schmid und Matthias Baur
Vereidigung der neuen Gemeinderäte v. l. r. Joachim Leitenmayer, Bernd Duschner, Anton Gassner u. Herbert Egger
Der neue Bürgermeister Joachim Leitenmayer wird vom ältesten Gemeinderatsmitglied vereidigt.
Die neu gewählten Mitglieder leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.
Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass für die Amtsperiode 2026/2032 ein zweiter und ein dritter Bürgermeister gewählt werden.
Wahlergebnis: Thomas Schmid wird zum zweiten Bürgermeister und Herr Matthias Baur zum dritten Bürgermeister gewählt.
Die weiteren Bürgermeister werden vereidigt, erklären schriftlich die Annahme der Wahl und bedanken sich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Der Gemeinderat Aichen schlägt der Gemeinschaftsversammlung vor, den ersten Bürgermeister, Herrn Joachim Leitenmayer, zum Standesbeamten mit der Beschränkung des Aufgabenbereiches auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften zu bestellen.
Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass wie bisher der 1. Donnerstag im Monat als Sitzungstag beibehalten wird. Der regelmäßige Sitzungsbeginn wird, wie bisher, auf 20:00 Uhr festgelegt. In der Einladung kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.
Der Gemeinderat Aichen beschließt die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung.
Die Gemeinde Aichen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern.
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
(2) Den Vorsitz führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.
(3) Das Aufgabengebiet im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten je Stunde 20,00 Euro.
(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der übrigen Besoldungsgruppen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.
Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
Diese Satzung tritt am 7. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 20. Mai 2020 außer Kraft.
Der Gemeinderat Aichen bestellt die ehrenamtlichen Gemeinderäte
Fendt Marion
Mathias Kling
Johannes Wolf
als Mitglieder in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Gemeinderat Aichen bestimmt als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johannes Wolf.
Zur Vertretung bei Verhinderung werden bestellt:
| für |
|
| Fendt Marion | Martin Schäfer |
| Mathias Kling | Christian Smetana |
| Johannes Wolf | Herbert Egger |
Der Gemeinderat Aichen bestellt neben dem ersten Bürgermeister die weiteren Bürgermeister
| Thomas Schmid |
|
| Matthias Baur |
|
als weitere Mitglieder der Gemeinde Aichen in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft. Als Stellvertreter bei Verhinderung der benannten Personen werden bestellt für
| Mitglied | Vertreter |
| Joachim Leitenmayer | --- |
| Thomas Schmid | Mathias Kling |
| Matthias Baur | Martin Schäfer |
Herr Matthias Baur wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Aichen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung bestellt. Im Falle der Verhinderung von Herrn Matthias Baur wird Herr Daniel Fendt als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung bestellt.
Die Gemeinde Aichen bestellt den Ersten Bürgermeister zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen. Seine Stellvertretung ist der Zweite Bürgermeister.
Die Gemeinde Aichen bestellt den Ersten Bürgermeister zum Verbandsrat des Schulverbandes Balzhausen. Seine Stellvertretung ist der Zweite Bürgermeister.