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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bek. Aichen
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Amtliche Bek. Aichen

Die neuen Bürgermeister v. l. r. Joachim Leitenmayer, Thomas Schmid und Matthias Baur

Vereidigung der neuen Gemeinderäte v. l. r. Joachim Leitenmayer, Bernd Duschner, Anton Gassner u. Herbert Egger

Vereidigung des neuen Bürgermeisters

Der neue Bürgermeister Joachim Leitenmayer wird vom ältesten Gemeinderatsmitglied vereidigt.

Vereidigung der neuen Mitglieder des Gemeinderats

Die neu gewählten Mitglieder leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.

Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass für die Amtsperiode 2026/2032 ein zweiter und ein dritter Bürgermeister gewählt werden.

Wahl der weiteren Bürgermeister

Wahlergebnis: Thomas Schmid wird zum zweiten Bürgermeister und Herr Matthias Baur zum dritten Bürgermeister gewählt.

Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Die weiteren Bürgermeister werden vereidigt, erklären schriftlich die Annahme der Wahl und bedanken sich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Bestellung des Bürgermeisters zum „Eheschließungs-Standesbeamten“

Der Gemeinderat Aichen schlägt der Gemeinschaftsversammlung vor, den ersten Bürgermeister, Herrn Joachim Leitenmayer, zum Standesbeamten mit der Beschränkung des Aufgabenbereiches auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften zu bestellen.

Festlegung des Sitzungstages und des Sitzungsbeginns

Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass wie bisher der 1. Donnerstag im Monat als Sitzungstag beibehalten wird. Der regelmäßige Sitzungsbeginn wird, wie bisher, auf 20:00 Uhr festgelegt. In der Einladung kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.

Weitergeltung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Der Gemeinderat Aichen beschließt die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung.

Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Gemeinde Aichen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.

(3) Das Aufgabengebiet im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten je Stunde 20,00 Euro.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der übrigen Besoldungsgruppen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 5

Weitere Bürgermeister

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 7. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 20. Mai 2020 außer Kraft.

Aichen, den 6. Mai 2026
Joachim Leitenmayer
Erster Bürgermeister
Bestellung der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss

Der Gemeinderat Aichen bestellt die ehrenamtlichen Gemeinderäte

Fendt Marion

Mathias Kling

Johannes Wolf

als Mitglieder in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Gemeinderat Aichen bestimmt als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Johannes Wolf.

Zur Vertretung bei Verhinderung werden bestellt:

für

Fendt Marion

Martin Schäfer

Mathias Kling

Christian Smetana

Johannes Wolf

Herbert Egger

Bestellung der Vertreter der Gemeinde in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen

Der Gemeinderat Aichen bestellt neben dem ersten Bürgermeister die weiteren Bürgermeister

Thomas Schmid

Matthias Baur

als weitere Mitglieder der Gemeinde Aichen in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft. Als Stellvertreter bei Verhinderung der benannten Personen werden bestellt für

Mitglied

Vertreter

Joachim Leitenmayer

---

Thomas Schmid

Mathias Kling

Matthias Baur

Martin Schäfer

Bestätigung der Vertretung im Zweckverband Staudenwasser

Herr Matthias Baur wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Aichen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung bestellt. Im Falle der Verhinderung von Herrn Matthias Baur wird Herr Daniel Fendt als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung bestellt.

Bestätigung der Vertretung im Schulverband Thannhausen

Die Gemeinde Aichen bestellt den Ersten Bürgermeister zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen. Seine Stellvertretung ist der Zweite Bürgermeister.

Bestätigung der Vertretung im Schulverband Balzhausen

Die Gemeinde Aichen bestellt den Ersten Bürgermeister zum Verbandsrat des Schulverbandes Balzhausen. Seine Stellvertretung ist der Zweite Bürgermeister.