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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Vereidigung der neuen Mitglieder des Marktgemeinderats

Die anwesenden, neu gewählten Mitglieder leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.

Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

Der Marktgemeinderat beschließt, dass ein zweiter und ein dritter Bürgermeister gewählt werden.

Wahl der weiteren Bürgermeister

Edwin Räder wird zum zweiten Bürgermeister und Rudolf Liebhaber zum dritten Bürgermeister gewählt.

Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Edwin Räder und Rudolf Liebhaber erklären schriftlich die Annahme der Wahl und bedanken sich für das Vertrauen. Die neu gewählten Bürgermeister leisten den Eid und werden vom Bürgermeister verpflichtet.

Bestellung des Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Der Marktgemeinderat schlägt der Gemeinschaftsversammlung vor, den ersten Bürgermeister Ralf Wetzel, weiterhin zum Standesbeamten mit der Beschränkung des Aufgabenbereiches auf die Vornahme von Eheschließungen zu bestellen. Edwin Räder wird der Gemeinschaftsversammlung als weiterer Eheschließungsstandesbeamter vorgeschlagen.

Festlegung des Sitzungstages und des Sitzungsbeginns

Der Montag wird als Sitzungstag beibehalten. Der regelmäßige Sitzungsbeginn wird wie bisher auf 19:30 Uhr festgelegt. In der Einladung kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.

Weitergeltung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen stimmt der Weitergeltung der bestehenden Geschäftsordnung zu.

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Markt Ziemetshausen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 95 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende:

Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1)Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)

den Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)

Sport- und Kulturausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, 

d)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2)Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a bis c genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

(3)Die Ausschüsse sind im Rahmen ihres Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nach § 2 und § 3 GeschO selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheidet der Bau- und Grundstücksausschuss anstelle des Gemeinderats als beschließender Ausschuss.

(4)Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung

(5)Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(6)Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten je Stunde 10,00 Euro.

(7)Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(8)Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der übrigen Besoldungsgruppen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(9)Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5

Weitere Bürgermeister

Der zweite und dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 12. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12. Mai 2020 außer Kraft.

Ziemetshausen, den 11.05.2026
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister
Besetzung der Ausschüsse

Der Markt Ziemetshausen bestellt nachfolgend aufgeführte Ausschüsse mit der jeweiligen Besetzung:

1. Haupt- und Finanzausschuss

Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel

Mitglieder

Stellvertreter

1

Ralf Wetzel

2

Franz Leitenmaier

Rudolf Liebhaber

3

Thomas Vogele

Heike Gerstmann

4

Max Gartner

Julia Vieira

5

Edwin Räder

Michael Langer

6

Karl Miller

Martin Mögele

2. Bau- und Grundstücksausschuss (beschließend)

Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel

Mitglieder

Stellvertreter

1

Ralf Wetzel

2

Peter Aigster

Max Gartner

3

Karl Miller

Edwin Räder

4

Michael Langer

Martin Mögele

5

Rudolf Liebhaber

Franz Leitenmaier

6

Thomas Vogele

Heike Gerstmann

3. Sport- und Kulturausschuss

Vorsitzender: Bürgermeister Ralf Wetzel

Mitglieder

Stellvertreter

1

Ralf Wetzel

2

Edith Fendt

Michael Langer

3

Canan Nagl

Martin Mögele

4

Heike Gerstmann

Franz Leitenmaier

5

Thomas Vogele

Rudolf Liebhaber

6

Max Gartner

Julia Vieira

4. Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglieder

Stellvertreter

1

Franz Leitenmaier

Rudolf Liebhaber

2

Heike Gerstmann

Thomas Vogele

3

Julia Vieira

Peter Aigster

4

Martin Mögele

Michael Langer

5

Karl Miller

Canan Nagl

Herr Franz Leitenmaier wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Bestellung der Vertreter des Marktes zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt neben dem ersten Bürgermeister Ralf Wetzel in die Gemeinschaftsversammlung:

Mitglieder

Vertreter

Edwin Räder

Karl Miller

Franz Leitenmaier

Bernhard Knöpfle

Martin Mögele

Michael Langer

Julia Vieira

Johannes Nagler

Bestellung des Verbandsrats und dessen Stellvertreter für den „Zweckverband Sparkasse Günzburg-Krumbach“

Der Erste Bürgermeister Ralf Wetzel wird nach der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Günzburg-Krumbach als Verbandsrat bestellt. Als Stellvertreter wird der Zweite Bürgermeister Edwin Räder bestimmt.

Bestätigung der Vertretung im Zweckverband Staudenwasser

Der Erste Bürgermeister, Ralf Wetzel, wird nach der Satzung des Zweckverbandes Staudenwasser als Verbandsrat bestellt. Seine Stellvertretung übernimmt der Zweite Bürgermeister Edwin Räder.

Bestätigung der Vertretung im Schulverband Thannhausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt den Ersten Bürgermeister Ralf Wetzel, zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen. Sein Stellvertreter ist der Dritte Bürgermeister, Rudolf Liebhaber. Als weiteres Mitglied zum Verbandsrat des Schulverbandes Thannhausen wird der Zweite Bürgermeister, Edwin Räder, bestellt. Seine Stellvertreterin ist Canan Nagl.

Bestätigung der Vertretung im Schulverband Balzhausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt den Ersten Bürgermeister, Ralf Wetzel, zum Verbandsrat des Schulverbandes Balzhausen. Sein Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister, Edwin Räder.

Bestellung von Vertretern für die Kapellenstiftungen Muttershofen, Hinterschellenbach und Uttenhofen

 

 

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Franz Leitenmaier zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Muttershofen.

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Peter Aigster zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Hinterschellenbach. Das Amt in der Feuerwehr Hinterschellenbach gibt er mit sofortiger Wirkung ab. Der Marktgemeinderat Ziemetshausen bestellt Michael Langer zum Vertreter des Marktes Ziemetshausen für die Kapellenstiftung Uttenhofen.