Bebauungsplan „Im Unterfeld I + II – Änderung und Erweiterung“; Behandlung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Bürger und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass die Erschließung des Baugrundstückes B18 über den Sandweg erfolgen soll. Das Planungsbüro wird mit der Umsetzung beauftragt.
Der Gemeinderat Aichen beschließt, dass unter § 3.2.1, Absatz 3, bei Grenzgaragen die Traufhöhe i. M. von derzeit 4,50 m, auf 3,50 m abgeändert wird. Das Planungsbüro wird mit der Umsetzung beauftragt.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Den einzelnen Beschlussvorschlägen wird insgesamt zugestimmt.
Der vom Planungsbüro ausgearbeitete Entwurf zum Bebauungsplan „Im Unterfeld I und II – Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 01.06.2023 mit Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen durch den Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planer wird beauftragt, für den gebilligten Entwurf das Anhörungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1101/6, Roman-Linder-Weg 6, Gemarkung Obergessertshausen, zur Kenntnis, lehnt die beantragen Befreiungen ab und leitet diesen zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.