Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der jeweiligen Gemeinde fließen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine unterlassene Anmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die von der jeweiligen Gemeinde geahndet werden kann. Wie bei allen Steuervergehen kann dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.
Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde. Den Hundehalter*innen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, wird nun die einmalige Gelegenheit gegeben, diese nachzuholen. Zwar muss die Hundesteuer bei einer rückwirkenden Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden; es wird jedoch entgegenkommenderweise eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Im Anschluss an diesen Termin werden wir unsere Möglichkeiten zur Überprüfung der angemeldeten Hundehaltung wahrnehmen.
Das entsprechende Formular zur Anmeldung Ihres Hundes finden Sie auf den nächsten Seiten oder bequem über unsere Homepage unter Online-Bürgerbüro > Steuern und Finanzen > Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer).
| Diese Anmeldung können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben über folgende Wege zukommen lassen: | |
| • | Per Post an VG Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen |
| • | Per E-Mail an wagner@vg.ziemetshausen.de |
| • | Per Fax an 08284 99799-30 |
Wir bitten Sie daher, die Möglichkeit der (nachträglichen) Hundeanmeldung bis spätestens 31.08.2024 wahrzunehmen und auch für zukünftige Hundehaltungen zu beachten.
Vielen Dank!