Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des ehem. Forst- und Rentamts zu einer offenen Ganztagesschule auf den Grundstücken Fl.Nr. 153 und 154, Bgm.-Haide-Straße 19 und 21, jew. Gemarkung Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Forst- und Rentamts zu einer offenen Ganztagesschule auf dem Grundstück Fl.Nr. 153 und 154, Bgm.-Haide-Str. 19 und 21, jeweils Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Erweiterung des städtebaulichen Sanierungsgebietes; Beratung und Beschlussfassung
Der Marktgemeinderat beschließt, für den im Lageplan gekennzeichneten Umgriff Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Abs. 3 BauGB als Grundlage für die Durchführung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff BauGB einzuleiten.
Als Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen dient der Lageplan „Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Ziemetshausen - Umgriff Untersuchungsgebiet“ mit einer Fläche von ca. 37,9 ha, Stand 19.05.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einleitungsbeschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind darauf hinzuweisen, dass sie gem. § 138, Abs. 1 des BauGB verpflichtet sind, dem Markt Ziemetshausen oder seinen Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Ralf Wetzel erklärt, dass die steuerrechtlichen Erneuerungen bezüglich der Gewerbesteuer Einbußen ergeben haben. Da die Unternehmen weniger zahlen, hat die Kommune weniger Steuereinnahmen. In der morgigen Zeitung steht, dass immer weniger Kommunen im Landkreis ihre Pflichtaufgaben stemmen können.
Franz Leitenmaier sieht es nicht so extrem, da die Gewerbesteuer vom Ertrag ermittelt wird, deshalb war die Einnahmeneinbuße evtl. ein einmaliger Effekt.
Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 05.05.2025
Vergabevorschlag; Baugrundstücksuntersuchungen; Kläranlage Ziemetshausen
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Vergabevorschlag vom Ing. Büro Wegener & Hinz, Neverin, für eine Baugrunduntersuchung auf dem Grundstück der Kläranlage Ziemetshausen anzunehmen. Der Auftrag wird erteilt an die Kling Consult GmbH, Krumbach. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen
Aus der Sitzung des Bau- und Grundstücksauschusses vom 19.05.2025
Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 962/12, Sudetenstraße 5, Gemarkung Ziemetshausen
Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt den Bauantrag zur Nutzungsänderung von einem Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 962/12, Sudetenstr. 5, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Bauantrag zur Errichtung eines Verbindungsbaues zwischen zwei Gebäuden - nachträgliche Genehmigung - auf dem Grundstück Fl.Nr. 58, Nähe St.-Josef-Straße, Gemarkung Uttenhofen; erneute Beteiligung
Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen zwei Gebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 58, Nähe St.-Josef-Straße, Gemarkung Uttenhofen, zur Kenntnis, verweigert weiterhin das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Lage im HQ100-Gebiet der Zusam und leitet diesen zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Stadt Thannhausen; Erstellung eines Integrierten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung für die Innenstadt; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Entwurf des Integrierten, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung für die Innenstadt nach § 141 BauGB sowie der dazugehörige Anlagenbericht der Stadt Thannhausen in der Fassung vom 17.04.2025 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.