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Ausgabe 6/2026
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat in seiner Sitzung am 02.02.2026 den Bebauungsplan. “1. Erweiterung Straßenäcker“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 GO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „1. Erweiterung Straßenäcker“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „1. Erweiterung Straßenäcker“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 03.11.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 02.02.2026 sowie dem Bodengutachten vom 13.12.2023 und dem Artenschutzgutachten vom 10.02.2025 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 16, während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.

nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans, schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Ziemetshausen, den 29.05.2026
Edwin Räder
Zweiter Bürgermeister