Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 03.07.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der Kohlstattstraße“ in Ziemetshausen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 794/2 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 109/9, jeweils Gemarkung Ziemetshausen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der vom Architekturbüro Gerhard Glogger, Blumenstraße 2, 86483 Balzhausen, ausgearbeitete Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2023 liegt in der Zeit
vom 18. Juli bis einschließlich 23. August 2023
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Amtsstunden, montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 13.30 – 18.00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes im Internet unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einzusehen.
Nachdem die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ziemetshausen, den 10.07.2023