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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 03.07.2023

1.

Einbeziehungssatzung "An der Kohlstattstraße"; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „An der Kohlstattstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Planbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 794/2 und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 109/9, jeweils Gemarkung Ziemetshausen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Billigungs – und Auslegungsbeschluss:

Der vom Planungsbüro ausgearbeitete Entwurf zur Einbeziehungssatzung „An der Kohlstattstraße“ in der Fassung vom 03.07.2023 wird durch den Marktgemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planer wird beauftragt, für den gebilligten Satzungsentwurf das Anhörungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

2.

Bauantrag zum Anbau eines Treppenhauses, Einbau einer zweiten Wohneinheit und Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 7, Kapellenstr. 7, Gemarkung Hellersberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Bauantrag zum Anbau eines Treppenhauses, Einbau einer zweiten Wohneinheit und Neubau eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 7, Kapellenstr. 7, Gemarkung Hellersberg, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

3.

Voranfrage zum Neubau von Piccolohäusern auf den Grundstücken Fl.Nr. 49/3, 49/9 und 49/2, jew. Gemarkung Schönebach; aktuelle Sachstandsinformation und ggf. erneute Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt die formlose Voranfrage zum Neubau von drei Wohnhäusern (Piccolohäuser) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 49/2, 49/3 und 49/9, jew. Gemarkung Schönebach, zur Kenntnis und übernimmt den Beschluss des Bau- und Grundstücksausschuss, dass den Befreiungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung nur dann zugestimmt werden, wenn normale Einfamilienhäuser entstehen. Da die Befreiung hinsichtlich Baugrenze wohl nicht benötigt wird und somit das dritte Gebäude ohne diese Befreiung nicht automatisch unmöglich wäre, soll nochmal explizit darauf hingewiesen werden, dass der Marktgemeinderat nur maximal zwei Einfamilienhäusern zustimmen würde.

4.

Markt Fischach; Änderung der Einbeziehungssatzung „Nähe Dorfstraße – westlicher Ortseingang Reitenbuch“; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Nähe Dorfstraße – westlicher Ortseingang Reitenbuch" des Marktes Fischach in der Fassung vom 30.05.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

5.

Anhörungsverfahren Windenergie; Regionalverband Donau-Iller; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass der Bereich zwischen Ziemetshausen und Langenneufnach, östlich des Habertsweiler Weges und südlich der GZ 2 im Bereich des Abzweiges in Richtung Habertsweiler dem Regionalverband Donau-Iller als Vorschlag für die Ausweisung einer Vorrangfläche aufgrund der günstig möglichen Erschließung sowie dem ausreichenden Abstand zur Bebauung mitgeteilt werden soll. Bezüglich des Bereichs südöstlich von Hinterschellenbach und südlich von Schönebach sollen die vom Marktgemeinderat aufgeworfenen Bedenken bzgl. der fehlende Erschließung und Anbindung an das Stromnetz sowie die unmittelbare Nähe zu Ortsteilen und die damit resultierende Beeinträchtigung gegenüber dem Regionalverband geäußert werden.

6.

Erlass der Kindergartengebührensatzung ab 01.09.2023; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Ziemetshausen ab 1. September 2023

7.

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 08.05.2023

Neubau Kindertagesstätte "Vesperbilder Straße"; Vergaben; Beratung und Beschlussfassung; Vergabe Estricharbeiten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, für die Estricharbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ das Angebot der Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen-Kirchdorf als das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen.

Neubau KiTa Ziemetshausen, Mehrkostenanmeldung Fundamenterdung; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass bzgl. der beauftragten Fundamenterdung (Firma Dörr Versorgungstechnik, Wettenhausen) für den Neubau der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ Tiefenerder geschlagen werden sollen.

Neubau KiTa Ziemetshausen, Nachtrag Fa. Fuhr Dachabdichtung/Gründach; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, den Nachtrag der Firma Fuhr zur Projektnummer 20230052 vom 25.04.2023 für die Dachabdichtung/das Gründach zum Neubau der Kindertagesstätte „Vesperbilder Straße“ anzunehmen.

Katastrophenschutz; Notstromaggregate für Kläranlage und Feuerwehrhaus Ziemetshausen; Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt die Beschaffung von zwei Notstromaggregaten und verständigt sich darauf, dass das Angebot der Firma SMH aus Haselbach angenommen wird und die Positionen 1 (150 kVA/120 kW; LTP: 165 kVA; Perkins) und 3 (33 kVA; Yanmar) beauftragt werden sollen.

Taferne; Erhöhung der Benutzungsgebühren

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt auf Empfehlung des Sport- und Kulturausschusses die Gebühren für die Anmietung der Taferne wie folgt zu erhöhen:

  • Pauschale für den Raum für einmalige Veranstaltungen für einen Tag
  • - Private Feiern  —  250,00 €

    - Anmietung durch Gastwirte  —  400,00 €

  • Heizpauschale  —  80,00 €
  • Anmietung Stuckzimmer  —  100,00 €
  • Anmietung Teeküche  —  50,00 €
  • Strom nach Ablesung pro kwh  —  0,60 €
  • Kaution  —  500,00 €