| 1. | Bauantrag zur Errichtung einer temporären Basisstation; Verlängerte Aufstellung eines temporären Pneumatik-Alu-Mastes mit Container und Abspannung auf einem Tandem-Fahrgestell auf dem Grundstück Fl.Nr. 891, Gemarkung Ziemetshausen |
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt den Bauantrag zur Errichtung einer temporären Basisstation bzw. die Verlängerte Aufstellung eines temporären Pneumatik-Alu-Mastes mit Container und Abspannung auf einem Tandem-Fahrgestell auf dem Grundstück Fl.Nr. 891, Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
| 2. | Bauantrag zur Errichtung einer temporären Basisstation; Verlängerte Aufstellung eines temporären Pneumatik-Alu-Mastes mit Container und Abspannung auf dem Grundstück Fl.Nr. 257, Gemarkung Lauterbach |
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt den Bauantrag zur Errichtung einer temporären Basisstation bzw. die Verlängerte Aufstellung eines temporären Pneumatik-Alu-Mastes mit Container und Abspannung auf einem Tandem-Fahrgestell auf dem Grundstück Fl.Nr. 257, Gemarkung Lauterbach, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.
| 3. | Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1044 und 1043, Nähe Göppelberg, jew. Gemarkung Ziemetshausen |
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1044 und 1043, Nähe Göppelberg, jeweils Gemarkung Ziemetshausen, zustimmend zur Kenntnis, sofern die Regelungen zur geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Ziemetshausen eingehalten werden.
| 4. | Antrag auf isolierte Befreiung zum Setzen von L-Scheiben entlang des Grundstücks Fl.Nr. 1361/33, Gemarkung Ziemetshausen |
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss des Marktes Ziemetshausen nimmt die isolierte Befreiung zum Setzen von L-Scheiben entlang der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361/33, Nebelhornweg 5, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis. Aufgrund Belange des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 1361/30, Grüntenweg 6, Gemarkung Ziemetshausen, wird das Einvernehmen verneint. Der Sachverhalt soll zur rechtlichen Prüfung und Stellungnahme an das Landratsamt Günzburg weitergeleitet werden.
| 5. | Voranfrage zum Neubau einer Fertigungshalle auf den Grundstücken Fl.Nr. 1833/40, 1833/25, 1833/28, 1833/29, 1833/30, jew. Gemarkung Ziemetshausen |
Beschluss:
Der Bau- und Grundstücksausschuss nimmt die Voranfrage zum Neubau einer Fertigungshalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1833/40, 1833/25, 1833/28, 1833/29, 1833/30, jew. Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis und würde allen nötigen Ausnahmen und Befreiungen und der Abstandsflächenübernahme auf die öffentliche Verkehrsfläche zustimmen, solange die Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs 2 Satz 2 BayBO nur bis zur Mitte der Verkehrsfläche gehen würden.