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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bek. Aichen
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2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“ und des Ergänzenden Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung vom 10.06.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“ in Aichen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2021 nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Am 20.06.2024 hat der Gemeinderat Aichen beschlossen, diesen Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kirchfeld vom 10.06.2021 dahingehend zu ergänzen, dass Hauptwohngebäude ein Breiten/Längenverhältnis von 1/1,1 bis 1/1,3 und die Grundfläche der Wohngebäude mindestens 85 m² aufweisen müssen, um der ursprünglichen Gestaltungsabsicht Rechnung zu tragen. Dieser ergänzende Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Nachdem die Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aichen, den 21.06.2024
Alois Kling
Erster Bürgermeister