Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung vom 10.06.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“ in Aichen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.07.2021 nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Am 20.06.2024 hat der Gemeinderat Aichen beschlossen, diesen Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kirchfeld vom 10.06.2021 dahingehend zu ergänzen, dass Hauptwohngebäude ein Breiten/Längenverhältnis von 1/1,1 bis 1/1,3 und die Grundfläche der Wohngebäude mindestens 85 m² aufweisen müssen, um der ursprünglichen Gestaltungsabsicht Rechnung zu tragen. Dieser ergänzende Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Nachdem die Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.
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