Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juni 2024 erlässt die Gemeinde Aichen aufgrund §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Satzung über eine Veränderungssperre im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“.
Die Veränderungssperre wird für die Grundstücke Fl.Nr. 67/9, Am Kirchfeld 16, Gemarkung Aichen und Fl.Nr. 67/10, Am Kirchfeld 14, Gemarkung Aichen angeordnet.
Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung wird in der Zeit vom 21. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden
| Montag und Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
bereitgehalten.