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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bek. Aichen
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Satzung über eine Veränderungssperre im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Juni 2024 erlässt die Gemeinde Aichen aufgrund §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Satzung über eine Veränderungssperre im Teilbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kirchfeld“.

Die Veränderungssperre wird für die Grundstücke Fl.Nr. 67/9, Am Kirchfeld 16, Gemarkung Aichen und Fl.Nr. 67/10, Am Kirchfeld 14, Gemarkung Aichen angeordnet.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese Satzung wird in der Zeit vom 21. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024 zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden

Montag und Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

bereitgehalten.

Aichen, den 21. Juni 2024
Alois Kling
Erster Bürgermeister