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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bek. Aichen
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Durchführung der förmlichen Bürgerbeteiligung

Bekanntmachung

der 5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung

„Bebauung westlich des Gartenweges II“

und der

Durchführung der förmlichen Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung vom 7. Oktober 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Bebauung westlich des Gartenweges II“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der von der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß, ausgearbeitete Entwurf mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Fassung vom 7. Oktober 2021 liegt in der Zeit

vom 16. Juli 2024 bis einschließlich 23. August 2024

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfs (Planzeichnung, Satzung sowie Begründung) sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter https://www.vgziemetshausen:de/bekanntmachugen eingestellt.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Nachdem die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, findet keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB statt (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Dementsprechend ist weder ein Umweltbericht nach § 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB noch die Angabe in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, erforderlich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aichen, den 15. Juli 2024
Alois Kling
Erster Bürgermeister