Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen aufzustellen.
Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich östlich des Auwegs und ist vom Auweg aus erschlossen. Der Planbereich besitzt eine Größe von ca. 2.140 m².
Zweckbestimmung
Mischgebiet
Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.
Der Marktgemeinderat setzte sich mit den unter § 6 Abs 3 Mischgebiet (MI) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten auseinander. Die darin enthaltenen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen des § 6 Abs 3 sollen innerhalb des Plangebiets nicht zulässig sein.
Dies betrifft im Einzelnen: Abs. 3 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans:
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 1842 (Plangrundstück) sowie Fl. Nr. 1831/6 (Auweg) Teilfläche Gemarkung Ziemetshausen (Geltungsbereich)
Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich
Der Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, durchgeführt.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus vorläufiger Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2024 werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
vom 16.07.2025 bis einschließlich 18.08.2024
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Ziemetshausen unter
https://www.vgziemetshausen:de/bekanntmachugen einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Straßenäcker““ im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 12 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
| • | Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf |
| • | Begründung mit Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an bauamt@vg.ziemetshausen oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bauamt, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen übermittelt werden. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.