Quellen: Regionalverband Donau-Iller und regionaler Planungsverband Augsburg
Quelle: Regionalverband Donau-Iller
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Interessierte,
Am Dienstag, den 15.07.2025 fand im Forum am Hofgarten in Günzburg eine Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller statt, bei welcher unter dem zweiten öffentlichen Tagesordnungspunkt erneut die Thematik „Teilfortschreibung Windenergie“ behandelt wurde. Konkret ging es unter anderem um einen Antrag des Landrates des Landkreises Günzburg, Dr. Hans Reichhart, der die Ausweisung eines Schutzradius von drei Kilometern um die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild forderte. Damit soll die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes durch die Ansiedlung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zum Wallfahrtsort verhindert werden. Dieser Antrag wurde durch mehrheitlichen Beschluss durch die Verbandsversammlung angenommen. Mit diesem Schutzradius geht eine maßgebliche Reduktion des Vorranggebietes „Ziemetshausen-St. Martinswaldung“ einher.
Des Weiteren befasst sich der Bayerische Landesdenkmalrat mit dem Erlass einer Verordnung für die Festsetzung konkreter Schutzmaßnahmen für herausragende Wallfahrtsstätten in Bayern. Derzeit werden durch das Bayerische Landesdenkmalamt die hierfür notwendigen Kriterien ausgearbeitet. Inwieweit sich hierdurch noch ein zusätzlicher Schutzstatus für die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild ergeben wird ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen.
Bereits vor ein paar Wochen wurde auch die Gebietskulisse des Vorranggebietes „Ziemetshausen Geren“ aufgrund des Fundes einer schützenswerten Greifvogelart verkleinert. Damit stellen sich die Umrisse der geplanten Windvorranggebiete zum aktuellen Stand (15.07.2025) wie folgt dar:
Der Markt Ziemetshausen hätte zudem bei der Verwirklichung von Windkraftprojekten im Vorranggebiet „St. Martinswaldung“ ebenfalls noch eine gewisse Handhabe, da sich ein Teil der Flächen im südlichen Bereich des Gebietes im Eigentum des Marktes Ziemetshausen befinden (blau eingefärbt). Damit obliegt die Entscheidung, ob auf diesen Grundstücken Windkraftanlagen entstehen, letztendlich beim Markt Ziemetshausen.
Herzlichst