Planauszug Bebauungsplan unmaßstäblich
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat in der Sitzung vom 25.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Naherholung und Wallfahrtsort Ziemetshausen“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Planbereich umfasst die gesamte topographische Höhenentwicklung ab einer Höhenlage von 530 m üNN im Gemeindegebiet Ziemetshausen. Der Lageplan mit Kennzeichnung und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe Planauszug).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer Nr. 16, während der allgemeinen Amtsstunden, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr bzw. im Internet unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Mit der Planung werden die folgenden städtebaulichen Ziele verfolgt:
| a) | Die Freihaltung des Umgriffs des landschaftsprägenden Denkmals Maria Vesperbild und des Denkmals Schloss Seyfriedsberg sowie der landschaftsbildprägenden Höhenlage im Gemeindegebiet von Bebauung (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB); |
| b) | der Schutz der kulturellen und spirituellen Bedeutung des Wallfahrtsorts Maria Vesperbild mit bis zu 500.000 Pilgern pro Jahr auch im Hinblick auf eine künftige wallfahrts-touristische Entwicklung von Ziemetshausen, sowie der Schutz des geplanten Bischofssitzes des Diözesanbischofs von Deutschland und Berlin der Russisch Orthodoxen Kirche in Deutschland; |
| c) | die Bewahrung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung von Waldflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB); |
| d) | der Schutz des Landschaftsbilds mit hoher Wertigkeit und der allgemeinen Erholungsfunktion sowohl als Naherholungsgebiets für Ziemetshausen. |