Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen, in Verbindung des im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen, zu ändern (3. Änderung). Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand des Marktes Ziemetshausen und ist über die Krumbacher Straße und Wäckerlestraße erschlossen. Die Plangebiet besitzt eine Fläche von ca. 4,5 ha.
Zweckbestimmung
Allgemeines Wohngebiet W
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):
Fl.-Nrn. 958; 959; 959/2; 960; 967; 967/1 Teilfläche; 968; 969; 970; 971;972 (Plangrundstück) sowie Fl. Nrn. 2535/8 TF (Krumbacher Str.); 2535/9 TF (Wäckerlestr.); 890 TF (ehem. Bahntrasse); 914 TF (ehem. Bahntrasse) Gemarkung Ziemetshausen (Geltungsbereich)
Planauszug Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist, durchgeführt.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung in der Fassung vom 02.12.2024 werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
09.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einsehbar.
Im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 16 liegen sie während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
• insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
• insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
• insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter
• es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:
| - | Geruchsimmissionsgutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplans am Ortsrand von Ziemetshausen, Markt Ziemetshausen, Landkreis Günzburg, Bericht-Nr.: ACB-1122-226290/03 vom 18.11.2022 des IB ACCON GmbH • Gewerbering 5 • 86926 Greifenberg |
| - | Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines Wohngebiet im Westen der Marktgemeinde Ziemetshausen, Landkreis Günzburg, Auftragsnummer: 8155.1/2022-RK, vom 11.11.2022 des IB Kottermair GmbH | Gewerbepark 4 | 85250 Altomünster. |
| - | Relevanzprüfung Artenschutz Ziemetshausen, Bebauungsplan „Ziemetshausen West“ vom 10.02.2025 des IB biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de |
| - | Natur-/Artenschutz – noch notwendige Maßnahmen - Ergebnisse des Ortstermins 17.6.2025Ziemetshausen, Bebauungsplan „Ziemetshausen West“ vom 20.07.2025 des IB biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de |
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gem. § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (bauamt@vg.ziemetshausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Flächennutzungsplanänderung Bereich “Ziemetshausen-West“ Markt Ziemetshausen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).