Planauszug des Bebauungsplans unmaßstäblich
Der Gemeinderat Aichen hat in der Sitzung am 03.08.2023 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen aufzustellen.
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Arten der baulichen Nutzung vorgesehen:
GEb 1
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. Betriebsleiterwohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 sind nicht zugelassen.
GEb 2
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. Betriebsleiterwohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 sind nicht zugelassen.
Einzelhandelsbetriebe
In dem vorgenannten Gebietsbereichen sind Einzelhandelsbetriebe zum
Schutz des Einzelhandels im innerörtlichen Bereich nicht zugelassen.
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Memmenhausen):
Teilfläche FI. Nr. 268, FI. Nr. 330
Teilfläche FI. Nr. 269 Feldweg
Teilfläche FI. Nr. 267 Feldweg
Teilfläche FI. Nr. 331 Ortsstraße (Felber)
Teilfläche FI. Nr. 58 Staatsstraße 2027
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Zusamtals an der unteren Hangkante. Im Westen, Norden und Osten ist das Plangebiet umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Süden des westlichen Bereichs des Plangebiets schießt sich das bestehende Gewerbegebiet an. Südlich des östlichen Planbereichs schließen sich Dorfgebietsflächen mit einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb an. Zudem befindet sich die gemeindliche Kläranlage im Osten des Östlichen Planbereichs. Das Plangebiet befindet sich westlich und östlich der Staatstraße 2027.
Das antragsgegenständliche Baugebiet besitzt eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Der Bebauungsplan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist durchgeführt.
Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichenbestehend aus vorläufiger Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.06.2026 sowie die vorliegenden Fachgutachten werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
vom 06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einsehbar.
Im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 16 liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind laut Umweltbericht verfügbar:
| • | Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf | |
| • | Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf | |
| • | eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange | |
| Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft. | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026 |
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| o | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) – Mindelheim, vom 29.04.2026 |
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| o | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
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| o | Aussagen zum Immissionsschutz -Geruchs- und Schallemissionen |
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| o | Starkregen und Sturzfluten |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026 |
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| o | Stellungnahme Regierung von Schwaben, Augsburg, vom 23.04.2026 |
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| o | Stellungnahme Regionalverband Donau Iller, Ulm, vom 22.04.2026 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
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| o | Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind. |
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| o | Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026 |
|
| o | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) – Mindelheim, vom 29.04.2026 |
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| o | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
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| o | Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. |
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| o | Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz |
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| o | Inanspruchnahme wertvolles Ackerland |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026 |
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| o | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
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| o | Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. |
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| o | Aussagen zum Grundwasser |
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| o | Aussagen zu Starkregen und Sturzfluten |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026 |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
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| o | aussagen zur bauleitplanerischen Entwicklung |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
|
| o | keine |
Folgende Gutachten sind verfügbar:
• Geruchsimmissionsgutachten Bebauungsplan Änderung und Erweiterung „Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ in Memmenhausen, Landkreis Günzburg vom 10.06.2026, Bericht – Nr. ACB-0626-226346/03 Rev 1, Ersteller: ACCON GmbH • Gewerbering 5 • 86926 Greifenberg • Telefon 0 8192 / 99 60-0 • Fax 0 8192 / 99 60-29 • info@accon.de • www.accon.de Messstelle nach § 29b BImSchG • Güteprüfstelle
• Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Ge-werbegeräusche) zum Bebauungsplan Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“, Gemeinde Aichen, Be-richt-Nr. 226084 / 2 vom 24.06.2026, des Greiner, Beratende Ingenieure PartG mbB, Otto-Wagner-Straße 2a, 82110 Germering
• Geotechnischer Bericht zur Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord Flur-Nr. 330, Gemarkung Memmenhausen, vom 28. März 2025, Bericht – Nr. 25-0057-GA001, Ersteller: Tellus GmbH, Angerstraße 11, 86807 Buchloe, Tel.: 08241-9770-881, post@tellus.gmbh
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Aichen-Memmenhausen, B-Plan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“: Artenschutz, vom 25.06.2026 des IB biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rathaus@vg.ziemetshausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.