Titel Logo
's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bek. Aichen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bek. Aichen

Planauszug des Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich

Der Gemeinderat Aichen beschloss in der Sitzung vom 03.08.2023 den Flächennutzungsplan mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen zu ändern. Das Architekturbüro Glogger ist mit dem Bauleitplanungsverfahren beauftragt. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Zusamtals an der unteren Hangkante, und ist über die bestehende Staatsstraße 2027 erschlossen. Die Plangebiet besitzt eine Fläche von ca. 3,6 ha. Zweckbestimmung

Gewerbegebiet

Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

Grundstücke im Bereich der Flächennutzungsplanänderung

Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Memmenhausen):

Teilfläche FI. Nr. 268, FI. Nr. 330

Teilfläche FI. Nr. 269 Feldweg

Teilfläche FI. Nr. 267 Feldweg

Teilfläche FI. Nr. 331 Ortsstraße (Felber)

Teilfläche FI. Nr. 58 Staatsstraße 2027

 

Die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ der Gemeinde Aichen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, durchgeführt.

Diese Bekanntmachung sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen bestehend aus vorläufiger Planzeichnung und, Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 11.06.2026 sowie die vorliegenden Fachgutachten werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

vom 06.07.2026 bis einschließlich 05.08.2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen unter https://www.vgziemetshausen.de/bekanntmachungen einsehbar.

Im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 16 liegen die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind laut Umweltbericht verfügbar:

Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf

Begründung und Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans - Entwurf

eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026

 

o

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) – Mindelheim, vom 29.04.2026

 

o

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

 

o

Aussagen zum Immissionsschutz -Geruchs- und Schallemissionen

 

o

Starkregen und Sturzfluten

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026

 

o

Stellungnahme Regierung von Schwaben, Augs-burg, vom 23.04.2026

 

o

Stellungnahme Regionalverband Donau Iller, Ulm, vom 22.04.2026

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

 

o

Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

 

o

Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026

 

o

Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) – Mindelheim, vom 29.04.2026

 

o

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

 

o

Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

 

o

Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz

 

o

Inanspruchnahme wertvolles Ackerland

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026

 

o

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, vom 13.04.2026

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

 

o

Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.

 

o

Aussagen zum Grundwasser

 

o

Aussagen zu Starkregen und Sturzfluten

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, vom 18.05.2026

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

aussagen zur bauleitplanerischen Entwicklung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

 

o

keine

Folgende Gutachten sind verfügbar:

• Geruchsimmissionsgutachten Bebauungsplan Änderung und Erweiterung „Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ in Memmenhausen, Landkreis Günzburg vom 10.06.2026, Bericht – Nr. ACB-0626-226346/03 Rev 1, Ersteller: ACCON GmbH • Gewerbering 5 • 86926 Greifenberg • Telefon 0 8192 / 99 60-0 • Fax 0 8192 / 99 60-29 • info@accon.de • www.accon.de Messstelle nach § 29b BImSchG • Güteprüfstelle

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Aichen-Memmenhausen, B-Plan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“: Artenschutz, vom 25.06.2026 des IB biobüro schreiber, Dipl.-Biol. Ralf Schreiber, Washingtonallee 33, 89231 Neu-Ulm, Tel. Festnetz: 0731 / 72 90 651, Tel. mobil: 0163 71 69 073, Fax: 0321 23 928 946, Mail: bio.buero@gmx.de Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rathaus@vg.ziemetshausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: EntwurfÄnderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Bebauungsplan “Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord“ Gemeinde Aichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Aichen, den 06.07.2026
Joachim Leitenmayer
Erster Bürgermeister