Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 05.09.2022 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ aufzustellen.
Zweckbestimmung
Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):
| 1084/6 | Plangrundstück |
| 42/7 | Plangrundstück |
| teilweise folgende Fl. Nrn. | |
| 42/3 | Plangrundstück |
| 1086 | Plangrundstück |
| 1085 | Fußweg |
| 1086/4 | Fußweg |
| 1313/15 | Fußweg |
| 131/1 | Ortsstraße Lindenweg |
| 1330 | Ortsstraße Allgäustraße |
| 1330/8 | Ortsstraße Allgäustraße Fußweg |
Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Allgäustraße im südlichen Ortsbereich des Marktes Ziemetshausen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an die südlich und östlich gelegene bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist im Norden und Westen mit anschließenden Garten- und Grünlandflächen umgeben.
Der Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, durchgeführt.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Der Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen bestehend aus Satzungsentwurf, Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 31.07.2023 liegt im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 21. August bis einschließlich 25. September 2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfs (Planzeichnung, Satzung sowie Begründung) sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter https://www.vgziemetshausen:de/bekanntmachugen eingestellt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
| • | Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes |
| • | Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes |
| • | Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes |
| • | eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
Im Vorgriff auf die vorliegende Bauleitplanung wurde auf Grundlage eines Scopingpapiers an das Landratsamt Günzburg und an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine schriftliche Scopingabfrage gestellt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Immissionsschutz vom 24.05.2023 | |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| - Hinweise zu immissionsschutzrechtlichen Belangen. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg- UNB vom 24.05.2023 |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 24.05.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
|
| - Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind. |
|
| - Über die naturschutzfachliche Bedeutung du des Naturraums |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 24.05.2023 |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.12.2022 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
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| - Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. |
|
| - Hinweise zum Bodenschutz und Bodenmanagement. |
|
| - Hinweise zum Hochwasserschutz |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 24.05.2023 |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.12.2022 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
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| - Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. |
|
| - Angaben zum Gewässer und Hochwasserschutz |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 24.05.2023 |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: |
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| - Angaben hinsichtlich ökologischer und landschaftsstruktureller Bedeutung sowie geschützte Landschaftsbestandteile, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter | |
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: |
|
| - bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus: | |
|
| - keine |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.