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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Wohngebiet Zusamgarten" in Ziemetshausen

des Entwurfs des Bebauungsplanes "Wohngebiet Zusamgarten" in Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 05.09.2022 beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ aufzustellen.

Zweckbestimmung

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Ziff. 1;2;3;4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen.

Im Geltungsbereich des Baugebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

gesamt folgende Fl. Nrn.

1084/6

Plangrundstück

42/7

Plangrundstück

teilweise folgende Fl. Nrn.

42/3

Plangrundstück

1086

Plangrundstück

1085

Fußweg

1086/4

Fußweg

1313/15

Fußweg

131/1

Ortsstraße Lindenweg

1330

Ortsstraße Allgäustraße

1330/8

Ortsstraße Allgäustraße Fußweg

Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Allgäustraße im südlichen Ortsbereich des Marktes Ziemetshausen. Das Plangebiet schließt unmittelbar an die südlich und östlich gelegene bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist im Norden und Westen mit anschließenden Garten- und Grünlandflächen umgeben.

Der Bebauungsplan “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, durchgeführt.

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.

Der Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen bestehend aus Satzungsentwurf, Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 31.07.2023 liegt im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 21. August bis einschließlich 25. September 2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Bgm.-Haide-Straße 1, 86473 Ziemetshausen, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfs (Planzeichnung, Satzung sowie Begründung) sind während der o.g. Frist zusätzlich in das Internet unter https://www.vgziemetshausen:de/bekanntmachugen eingestellt.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Grünordnerische Aussagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Begründung zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.

Im Vorgriff auf die vorliegende Bauleitplanung wurde auf Grundlage eines Scopingpapiers an das Landratsamt Günzburg und an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine schriftliche Scopingabfrage gestellt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Immissionsschutz vom 24.05.2023

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

- Hinweise zu immissionsschutzrechtlichen Belangen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg- UNB vom 24.05.2023

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 24.05.2023

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

- Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind.

- Über die naturschutzfachliche Bedeutung du des Naturraums

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 24.05.2023

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.12.2022

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

- Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

- Hinweise zum Bodenschutz und Bodenmanagement.

- Hinweise zum Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Wasserrecht vom 24.05.2023

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.12.2022

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

- Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung.

- Angaben zum Gewässer und Hochwasserschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- Stellungnahme zum Scopingpapier des Landratsamtes Günzburg-Abt. Ortsplanung vom 24.05.2023

insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

- Angaben hinsichtlich ökologischer und landschaftsstruktureller Bedeutung sowie geschützte Landschaftsbestandteile, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter

es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

- bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor

Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

- keine

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ziemetshausen, den 11.08.2023
Ralf Wetzel
Erster Bürgermeister