Titel Logo
's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bek. Ziemetshausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.07.2024

Verkehrsrechtliche Anordnungen neue Kindertagesstätte; Beratung und Beschlussfassung

I. Versetzung der Ortstafel

Der Markt Ziemetshausen ordnet in der Vesperbilder Straße aufgrund der neu entstandenen Abzweigung zur Kindertagesstätte (Sankt-Radegunde-Straße) die Versetzung der Ortstafel (Zeichen 310) in Richtung Maria-Vesperbild an.

II. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der „Vesperbilder Straße“ auf 30 km/h im Bereich der Abzweigung „Sankt-Radegunde-Straße“

Der Markt Ziemetshausen ordnet für die Vesperbilder Straße im Einmündungsbereich der „Sankt-Radegunde-Straße“ auf die maximale Länge von 300 m zu den Betriebszeiten der Kindertagesstätte (Montag – Freitag von 06:30 Uhr – 17:00 Uhr) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Zeichen 101, 1012-31, 274-30 und 1042-33) an.

III. Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die „Sankt-Radegunde-Straße“

Der Markt Ziemetshausen ordnet für die gesamte Ortsstraße „Sankt-Radegunde-Straße“ einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1/325.2) an.

IV. Anordnung einer Vorfahrtsregelung in der „Vesperbilder Straße“ und „Sankt-Radegunde-Straße“

Der Markt Ziemetshausen ordnet in der Vesperbilder Straße aus Maria-Vesperbild kommend vor der Abzweigung in die „Sankt-Radegunde-Straße“ Vorfahrt (Zeichen 306), sowie in der Sankt-Radegunde-Straße vor der Ausfahrt „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Radverkehr kreuzt“ (Zeichen 205 und 1000-32) an.

V. Anordnung einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung

Der Markt Ziemetshausen ordnet für die Einmündung des öffentlich gewidmeten Feldweges „Meisterfeldweg“ in die „Sankt-Radegunde-Straße“ die vorgeschriebene Fahrtrichtung „Geradeaus“ (Zeichen 209-30) an.

Bauantrag zum Neubau von drei Reihenhäusern jeweils mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/2, Gerberweg 9, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zum Neubau von drei Reihenhäusern jeweils mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 50/2, Gerberweg 9, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis und verweigert das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der angespannten Hochwassersituation und der Lage im HQ100 Gebiet und leitet diesen zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1794/4, Mozartstr. 6, Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zur Erweiterung und zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses, Anbau einer Doppelgarage und Abbau einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1794/4, Mozartstr. 6, Gemarkung Ziemetshausen, zur Kenntnis, stimmt allen nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan zu und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauantrag zur Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen den beiden bestehenden Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 993/1, Lauterbachstr. 23 und 23 a, Gemarkung Muttershofen (Bauhofen)

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen den beiden bestehenden Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 993/1, Lauterbachstr. 23 und 23 a, Gemarkung Muttershofen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauvoranfrage zum Umbau und zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle in einen Milchviehstall und Neubau einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 550, Gemarkung Schönebach

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt die Bauvoranfrage zum Umbau und die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle in einen Milchviehstall und den Neubau einer Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 550, Gemarkung Schönebach, zustimmend zur Kenntnis und leitet diese zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Bauvoranfrage zum Neubau eines Bullenstalls auf Tretmist mit Mistplatte und Umbau des Altgebäudes in einen Kälberstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 517, Gemarkung Schönebach

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt die Bauvoranfrage zum Neubau eines Bullenstalls auf Tretmist mit Mistplatte und Umbau des Altgebäudes in einen Kälberstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 517, Gemarkung Schönebach, zustimmend zur Kenntnis und leitet diese zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.

Antrag auf Abstandsflächenübernahme, Grundstück Fl.Nr. 43, Oettingen-Wallerstein-Str. 22 und 24, Gemarkung Ziemetshausen auf die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nrn. 1084/6 und 42/7, jew. Gemarkung Ziemetshausen

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen beschließt, dass der beantragte Abstandsflächenübernahme des Grundstücks Fl.Nr. 43, Oettingen-Wallerstein-Str. 22 und 24, Gemarkung Ziemetshausen, auf die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nrn. 1084/6 und 42/7, jew. Gemarkung Ziemetshausen, zugestimmt wird.

Markt Dinkelscherben, Bebauungsplan Wohnbaugebiet Ettelried; Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen nimmt den Entwurf des Marktes Dinkelscherben zum Bebauungsplan Wohnbaugebiet Ettelried in der Fassung vom 09.07.2024 zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenkung und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.

Bebauungsplan Baugebiet Ziemetshausen-West; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen im Regelverfahren nach § 2 BauGB Baugesetzbuches.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Bebauungsplans “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

Fl.-Nrn. 958; 959; 959/2; 960; 967; 967/1 Teilfläche; 968; 969; 970; 971;972 (Plangrundstück) sowie Fl. Nrn. 2535/8 TF (Krumbacher Str.); 2535/9 TF (Wäckerlestr.); 890 TF (ehem. Bahntrasse); 914 TF (ehem. Bahntrasse) Gemarkung Ziemetshausen (Geltungsbereich)

Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorentwurf:

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung mit Bebauungsplanzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 29.07.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen des Bebauungsplans “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.

3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Baugebiet Ziemetshausen-West; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen im Regelverfahren nach § 2 BauGB Baugesetzbuches.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gern. § 2 Abs. 1 BauGB über die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

Fl.-Nrn. 958; 959; 959/2; 960; 967; 967/1 Teilfläche; 968; 969; 970; 971;972 (Plangrundstück) sowie Fl. Nrn. 2535/8 TF (Krumbacher Str.); 2535/9 TF (Wäckerlestr.); 890 TF (ehem. Bahntrasse); 914 TF (ehem. Bahntrasse) Gemarkung Ziemetshausen (Geltungsbereich).

Billigungs- und Auslegungsbeschluss – Vorentwurf:

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung jeweils in der Fassung vom 29.07.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Ziemetshausen West“ Markt Ziemetshausen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.

"1. Erweiterung des Bebauungsplanes Strassenäcker"; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen im Regelverfahren nach § 2 BauGB Baugesetzbuches.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

Fl. Nr. 1842

Plangrundstück

teilweise:

Fl. Nr. 1831/6 (Auweg)

Billigungs- und Auslegungsbeschluss – Vorentwurf:

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Satzung mit Bebauungsplanzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 29.07.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen des Bebauungsplans “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Erweiterung Bebauungsplanes "Strassenäcker"; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich.“1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen im Regelverfahren nach § 2 BauGB Baugesetzbuches.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Ziemetshausen):

Fl. Nr. 1842

Plangrundstück

teilweise:

Fl. Nr. 1831/6 (Auweg)

Billigungs- und Auslegungsbeschluss – Vorentwurf:

Der Marktgemeinderat billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen bestehend aus Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung jeweils in der Fassung vom 29.07.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “1. Erweiterung Straßenäcker“ Markt Ziemetshausen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.

Bebauungsplan Baugebiet Zusamgarten; Behandlung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen - Gemarkung Ziemetshausen einzuarbeiten.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktgemeinderat den 2. Entwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Zusamgarten“ des Marktes Ziemetshausen - Gemarkung Ziemetshausen, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Satzung sowie Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ein weiteres Mal öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Nach § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.

Darüber hinaus wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Bekanntmachung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 01.07.2024

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 01.07.2024 über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich künftiger Hochwasserkatastrophen beraten und beschlossen, folgende präventive Maßnahmen zu ergreifen:

Beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurden Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Zusam gefordert, zudem soll durch dieses eine hydraulische Aktualisierung („Neuvermessung“) des Geländes entlang der Zusam, insbesondere des HQ100-Gebiets, speziell im Gemarkungsgebiet Uttenhofen erfolgen.

Des Weiteren wurde die Erstellung eines Flutpolters zwischen Nachstetten und Roppeltshausen beantragt. Ebenso wurde die Installation eines Hochwassermesspegels gefordert.

Es wurden beim Staatlichen Bauamt Krumbach sowie beim Landkreis Günzburg Anträge zur Ertüchtigung der Regenrückhaltebecken gestellt. Für die in Eigenzuständigkeit stehenden Regenrückhaltebecken wurden Teiloptimierungen veranlasst, da diese in den letzten Jahren bereits ertüchtigt wurden.

Ebenso wurden beim Wasserwirtschaftsamt ein Antrag auf ein Abstimmungsgespräch für die Bezuschussung von ingenieurbasierten Gutachten für die folgenden Hochwasserprojekte gestellt:

• Schellenbach

• Lauterbach

• Mittelbach

• Hittelsbach

• Schusterbach

Um eine flächendeckende und gemeinsame Lösung für die Zusam zu finden, wurden alle anliegenden Gemeinden und Landkreise mit der dringenden Bitte der Initiierung eines Interkommunalen Hochwasserschutzinteressensverband angeschrieben.