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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bek. Aichen
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Amtliche Bek. Aichen

Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Walkertshofer Straße in Obergessertshausen

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Aichen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

Anordnung:

1.

In der "Walkertshofer Straße" in Obergessertshausen wird im Bereich des Spielplatzes die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Zeichen 274-30 und 1012-56) festgesetzt.

2.

Zudem wird das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) angeordnet.

3.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Gemeinderat Aichen ordnete in seiner Sitzung vom 07.08.2025 die Geschwindigkeitsreduzierung an, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.