Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Aichen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
Anordnung:
| 1. | In der "Walkertshofer Straße" in Obergessertshausen wird im Bereich des Spielplatzes die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Zeichen 274-30 und 1012-56) festgesetzt. |
| 2. | Zudem wird das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) angeordnet. |
| 3. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Gemeinderat Aichen ordnete in seiner Sitzung vom 07.08.2025 die Geschwindigkeitsreduzierung an, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.