Der Gemeinderat Aichen beschließt für das Grundstück Fl.Nr. 222 (Teilfläche), Gemarkung Obergessertshausen, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Obergessertshausen II“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes (8. Änderung).
Die Energy Heroes GmbH in Zusammenarbeit mit der Solea AG, jeweils Plattling, wird beauftragt, die erforderlichen Planunterlagen auf eigene Kosten erstellen zu lassen für die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bzw. den Änderungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
1. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 BauGB im Regelverfahren (9. Änderung).
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Arten der baulichen Nutzung vorgesehen:
GEb 1
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 1 S. 3786), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 6) geändert worden ist.
GEb 2
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 1 S. 3786), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 6) geändert worden ist.
Einzelhandelsbetriebe
In dem vorgenannten Gebietsbereichen sind Einzelhandelsbetriebe zum Schutz des Einzelhandels im innerörtlichen Bereich nicht zugelassen.
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Memmenhausen):
| Teilfläche | FI. Nr. 268 |
|
| FI. Nr. 330 |
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| Teilfläche | FI. Nr. 269 | Feldweg |
| Teilfläche | FI. Nr. 267 | Feldweg |
| Teilfläche | FI. Nr. 331 | Ortsstraße (Felber) |
| Teilfläche | FI. Nr. 58 | Staatsstraße 2027 |
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gern. § 2 Abs. 1 BauGB über den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
2. Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord" Gemeinde Aichen bestehend aus Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung jeweils in der Fassung vom 03.08.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord" Gemeinde Aichen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord" in Memmenhausen
1. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 BauGB im Regelverfahren.
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Arten der baulichen Nutzung vorgesehen:
GEb 1
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 1 S. 3786), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 6) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. Betriebsleiterwohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 sind allgemein zugelassen.
GEb 2
Gewerbegebiet mit Immissionsbeschränkungen (GEb) im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. 1 S. 3786), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 6) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO sind nicht zugelassen. Betriebsleiterwohnungen nach § 8 Abs. 3 Ziffer 1 sind allgemein zugelassen.
Einzelhandelsbetriebe
In dem vorgenannten Gebietsbereichen sind Einzelhandelsbetriebe zum
Schutz des Einzelhandels im innerörtlichen Bereich nicht zugelassen.
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Memmenhausen):
| Teilfläche | FI. Nr. 268 |
|
| FI. Nr. 330 |
|
| Teilfläche | FI. Nr. 269 | Feldweg |
| Teilfläche | FI. Nr. 267 | Feldweg |
| Teilfläche | FI. Nr. 331 | Ortsstraße (Felber) |
| Teilfläche | FI. Nr. 58 | Staatsstraße 2027 |
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gern. § 2 Abs. 1 BauGB über den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen
2. Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Memmenhausen Nord" - Gemeinde Aichen bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.08.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BlmSchG für die Änderung der Biogasverbrennungsmotorenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 703, Angerweg 22, Gemarkung Memmenhausen, zustimmend zur Kenntnis und leitet diesen zur Genehmigung an das Landratsamt Günzburg weiter. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes für das Vodafone-Mobilfunknetz mit zugehöriger Systemtechnik auf dem Grundstück Fl. Nr. 94, Breite, Gemarkung Aichen, zur Kenntnis, stimmt diesem zu und leitet diesen zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Günzburg weiter.
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Vorentwurf der Stadt Thannhausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und die Flächennutzungsplanänderung „Nasskiesausbeute Burg III“ in der Fassung vom 18.07.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Der Gemeinderat Aichen nimmt den Entwurf der Gemeinde Balzhausen zur Aufstellung und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Straßäcker – 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 11.07.2023, zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Bürgermeister Kling berichtet, dass die Maurerarbeiten fertiggestellt sind. Für das Kreuzfenster wurden von der beauftragten Firma inzwischen verschiedene Vorschläge erstellt. Das Gremium ist sich einig, dass die Entscheidung durch die Aichener Gemeinderatsmitglieder erfolgen soll. Der Auftrag für die kleinen Seitenfenster und die Haupteingangstüre wurde heute an die Firma Geiger erteilt. Auch die Fensterbänke sind beauftragt.