Anordnung einer Ortstafel in der "Vesperbilder Straße"
Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
| A N O R D N U N G : | |
| 1. | In der "Vesperbilder Straße" wird vor der Abzweigung in die Bundesstraße 300 die Ortstafel (Zeichen 310) angeordnet. |
| 2. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Anbringung der Ortstafel zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nach Fertigstellung der Abzweigung in die Sankt-Radegunde-Straße in der Vesperbilder Straße an.
Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der "Vesperbilder Straße"
Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
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| 4. | In der "Vesperbilder Straße" wird im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße auf die maximale Länge von 300 m die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (274-30) festgesetzt. |
| 5. | Die Geschwindigkeitsreduzierung wird auf die Betriebszeiten der Kindertagesstätte (Montag – Freitag von 06:30 Uhr – 17:00 Uhr) begrenzt (Zeichen 1012-31 und 1042-33). |
| 6. | Zudem wird das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) angeordnet. |
| 7. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 8. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Geschwindigkeitsreduzierung an, um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße aufrecht zu erhalten.
Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die "Sankt-Radegunde-Straße"
Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
| A N O R D N U N G : | |
| 9. | Für die gesamte Ortsstraße „Sankt-Radegunde-Straße“ wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1/325.2) angeordnet. |
| 10. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 11. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 einen verkehrsberuhigten Bereich für die Sankt-Radegunde-Straße an, um die Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten.
Anordnung einer Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich der „Sankt-Radegunde-Straße“ in die „Vesperbilder Straße“
Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
| A N O R D N U N G : | |
| 12. | In der „Vesperbilder Straße“ wird vor der Abzweigung in die Sankt-Radegunde-Straße von Maria Vesperbild kommend „Vorfahrt“ (Zeichen 306) angeordnet. |
| 13. | In der „Sankt-Radegunde-Straße“ wird vor der Ausfahrt in die Vesperbilder Straße „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Radverkehr kreuzt“ (Zeichen 205 und 1000-32) angeordnet. |
| 14. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 15. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Vorfahrtsregelung an, um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße in die Vesperbilder Straße aufrecht zu erhalten.
Anordnung einer Fahrtrichtungsbindung für den „Meisterfeldweg“
Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende
| A N O R D N U N G : | |
| 16. | Für den öffentlich gewidmeten Feldweg „Meisterfeldweg“ (Fl.Nr. 1449, Gemarkung Ziemetshausen) wird für die Einmündung in die „Sankt-Radegunde-Straße“ die vorgeschriebene Fahrtrichtung „Geradeaus“ (Zeichen 209-30) angeordnet. |
| 17. | Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. |
| 18. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet. |
Begründung:
Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Fahrtrichtungsbindung an, um die Verkehrssicherheit in der Sankt-Radegunde-Straße zu gewährleisten.