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's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bek. Ziemetshausen
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Amtliche Bek. Ziemetshausen

Anordnung einer Ortstafel in der "Vesperbilder Straße"

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

1.

In der "Vesperbilder Straße" wird vor der Abzweigung in die Bundesstraße 300 die Ortstafel (Zeichen 310) angeordnet.

2.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Anbringung der Ortstafel zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nach Fertigstellung der Abzweigung in die Sankt-Radegunde-Straße in der Vesperbilder Straße an.

Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in der "Vesperbilder Straße"

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

4.

In der "Vesperbilder Straße" wird im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße auf die maximale Länge von 300 m die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (274-30) festgesetzt.

5.

Die Geschwindigkeitsreduzierung wird auf die Betriebszeiten der Kindertagesstätte (Montag – Freitag von 06:30 Uhr – 17:00 Uhr) begrenzt (Zeichen 1012-31 und 1042-33).

6.

Zudem wird das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) angeordnet.

7.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

8.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Geschwindigkeitsreduzierung an, um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße aufrecht zu erhalten.

Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches für die "Sankt-Radegunde-Straße"

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

9.

Für die gesamte Ortsstraße „Sankt-Radegunde-Straße“ wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1/325.2) angeordnet.

10.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

11.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 einen verkehrsberuhigten Bereich für die Sankt-Radegunde-Straße an, um die Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten.

Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung einer Vorfahrtsregelung im Einmündungsbereich der „Sankt-Radegunde-Straße“ in die „Vesperbilder Straße“

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

12.

In der „Vesperbilder Straße“ wird vor der Abzweigung in die Sankt-Radegunde-Straße von Maria Vesperbild kommend „Vorfahrt“ (Zeichen 306) angeordnet.

13.

In der „Sankt-Radegunde-Straße“ wird vor der Ausfahrt in die Vesperbilder Straße „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatz „Radverkehr kreuzt“ (Zeichen 205 und 1000-32) angeordnet.

14.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

15.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Vorfahrtsregelung an, um die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Sankt-Radegunde-Straße in die Vesperbilder Straße aufrecht zu erhalten.

Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung einer Fahrtrichtungsbindung für den „Meisterfeldweg“

Die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen erlässt als Behörde der Mitgliedsgemeinde Ziemetshausen gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) und § 45 StVO folgende

A N O R D N U N G :

16.

Für den öffentlich gewidmeten Feldweg „Meisterfeldweg“ (Fl.Nr. 1449, Gemarkung Ziemetshausen) wird für die Einmündung in die „Sankt-Radegunde-Straße“ die vorgeschriebene Fahrtrichtung „Geradeaus“ (Zeichen 209-30) angeordnet.

17.

Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam.

18.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und werden mit Geldbuße geahndet.

Begründung:

Der Marktgemeinderat Ziemetshausen ordnete in seiner Sitzung vom 29.07.2024 die Fahrtrichtungsbindung an, um die Verkehrssicherheit in der Sankt-Radegunde-Straße zu gewährleisten.