Titel Logo
's Zusamtal-Blättle Bürgerinformationen für Ziemetshausen und Aichen mit OTen
Ausgabe 9/2024
Amtlich Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlich Verwaltungsgemeinschaft

!WICHTIG!

Alle Eigentümer wurden aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 von den Finanzämtern zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

Die Bearbeitung der Erklärungen durch die Finanzämter läuft derzeit auf Hochtouren.

Einige der bereits ergangenen Grundsteuermessbescheide (Grundlagenbescheide) sind, aufgrund unterschiedlicher falscher Angaben in den Erklärungen, nicht richtig.

Die Gemeinden sind allerdings rechtlich dazu verpflichtet sich an die Grundlagenbescheide zu halten, auch wenn diese offensichtlich unrichtig sind.

Daher weist die Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen alle Eigentümer darauf hin, ihre bereits ergangenen Grundsteuermessbescheide der Finanzämter nochmals zu kontrollieren.

Anträge zur Änderung, die in 2025 beim Finanzamt eingehen, werden erst ab 2026 berücksichtigt.

Daher müssen die Anträge auf Änderung noch dieses Jahr beim Finanzamt eingehen, damit sie für 2025 berücksichtigt werden.

Die bayrischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen finden Sie in den Finanzämtern ausliegend.

Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.

Mögliche Fehler können sein:

Veranlagungsart falsch (Grundsteuer A = Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B = bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude)

Flächenangaben falsch

Messbetrag weicht zu sehr von bisherigen Messbetrag ab (plausibel?)

Die Kommunen erhielten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.