Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.07.2025 den Erlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrtzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen.
Sie tritt zum 01.10.2025 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Stellplatzsatzung vom 15.06.2022 außer Kraft.
Diese Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ziemetshausen, Rathaus Ziemetshausen, Zimmer 11 / 1. Stock während der allgemeinen Amtsstunden, montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Einsicht auf.
Ziemetshausen, den 1. September