In den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide der Gemeinde nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode verschickt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgte aufgrund des ermittelten Messbetrages des Finanzamts. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf dessen Höhe und ist an diese Werte gebunden.
Sollten Bedenken hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages auftreten, bitten wir Sie, die auf Ihren Grundsteueräquivalenzbescheiden mitgeteilten Berechnungsgrundlagen zu überprüfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Berichtigung nur durch Änderung des Grundlagenbescheides durch das Finanzamt erfolgen kann. Hierzu besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Grundsteueränderungsanzeige zu stellen. Die Vordrucke und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen erhalten Sie ausschließlich in den Finanzämtern. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Vordrucke und Ausfüllanleitungen“ im Anhang 12 BayGrSt 5 Grundsteueränderungsanzeige zu finden.