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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung Unterrohr - Ichenhausen

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß §§ 44, 45 StVO

1.

Oben genannte Behörde erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 StVO auf nachgenannten Wegen/Straßen/Plätze folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Ort:

Kammeltal

Straße:

Gemeindeverbindungsstraße

Ichenhausen - Unterrohr

Ortsteil:

Unterrohr

Zeitraum:

dauerhaft

Verkehrszeichen:

zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Bemerkung zur VA gemäß § 45 StVO (VKZ)

Termin für den Vollzug der Anordnung am: KW 10

Der Vollzug dieser Anordnung ist der ausstellenden Behörde schriftlich anzuzeigen.

Die Beschaffung/Aufstellung obliegt dem/der: Gemeinde Kammeltal

2.

Die Anordnung wird aus folgenden Gründen erlassen:

- aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

Die Gemeindeverbindungsstraße Unterrohr - Ichenhausen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung auf 70 km/h begrenzt, da im Kurvenbereich im Wald kein Rad- und Fußweg vorhanden ist. Zusätzlich ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Vollsperrung der St 2023 Ettenbeuren - Ichenhausen zu erwarten.

3.

Die Anordnung wird wirksam durch:

- Aufstellung/Auftragung

- Verkehrszeichen

4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24 StVG und werden mit einer Geldbuße geahndet.

Die Verkehrszeichenpläne liegen zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zi.-Nr. 105 aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg

in Augsburg

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Wick
Erster Bürgermeister