Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß §§ 44, 45 StVO
| 1. | Oben genannte Behörde erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 StVO auf nachgenannten Wegen/Straßen/Plätze folgende verkehrsrechtliche Anordnung: | |
| Ort: | Kammeltal | |
| Straße: | Gemeindeverbindungsstraße Ichenhausen - Unterrohr | |
| Ortsteil: | Unterrohr | |
| Zeitraum: | dauerhaft | |
| Verkehrszeichen: | zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h | |
| Bemerkung zur VA gemäß § 45 StVO (VKZ) | ||
| Termin für den Vollzug der Anordnung am: KW 10 | ||
| Der Vollzug dieser Anordnung ist der ausstellenden Behörde schriftlich anzuzeigen. | ||
| Die Beschaffung/Aufstellung obliegt dem/der: Gemeinde Kammeltal | ||
| 2. | Die Anordnung wird aus folgenden Gründen erlassen: |
| - aus Gründen der Sicherheit und Ordnung Die Gemeindeverbindungsstraße Unterrohr - Ichenhausen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung auf 70 km/h begrenzt, da im Kurvenbereich im Wald kein Rad- und Fußweg vorhanden ist. Zusätzlich ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Vollsperrung der St 2023 Ettenbeuren - Ichenhausen zu erwarten. |
| 3. | Die Anordnung wird wirksam durch: |
| - Aufstellung/Auftragung | |
| - Verkehrszeichen |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 24 StVG und werden mit einer Geldbuße geahndet. |
Die Verkehrszeichenpläne liegen zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zi.-Nr. 105 aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg
in Augsburg
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.