Ab 1. April 2026 konzentriert der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb die Bauschuttannahme ausschließlich auf die Wertstoffhöfe Burgau (AWZ), Burtenbach, Ichenhausen, Günzburg, Krumbach und Leipheim.
Hintergrund sind neue bundesweite Vorgaben, die davon ausgehen, dass ein Großteil des anfallenden Bauschutts potentiell Asbest enthält. Vor allem bei älteren Gebäuden wird vom Gesetzgeber vorsorglich von einer möglichen geringfügigen Asbestbelastung ausgegangen, die oftmals in Spachtelmassen, Putzen oder Fliesenkleber zu finden ist.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb wird in einer Testphase bis Jahresende die Annahmekriterien von Bauschutt verschärfen und reagiert damit auf gesetzliche Bestimmungen, die zum Ziel haben, Asbestbelastungen frühzeitig zu erkennen und belastetes Material aus dem Bauschuttkreislauf auszuschleusen und auf einer Deponie abzulagern.
Auf den teilnehmenden Wertstoffhöfen werden künftig drei Fraktionen an Bauschutt erfasst:
| - | Bauschutt ohne Anhaftungen (reine Ziegel und Fliesen, Keramik, Natursteine, Pflastersteine) |
| - | Gasbetonsteine |
| - | Bauschutt mit Anhaftungen wie Fliesenkleber oder Putz als Material mit möglichem Asbest-Verdacht |
Die Mischfraktion wird anschließend beprobt. Je nach Analyse wird das Material einer Bauschuttverwertung zugeführt oder deponiert. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt bereits auf der Baustelle die drei Fraktionen bestmöglich zu trennen.
Mit dieser Vorgehensweise sorgt der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb für eine sichere, transparente und gesetzeskonforme Annahme von Bauabfällen. Asbesthaltige Anteile werden erkannt und ausgeschleust. Dies führt perspektivisch zu einer Minimierung von möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken und stellt gleichzeitig eine höchstmögliche Verwertungsquote sicher.