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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen

Gemäß § 1 des Gesetzes für Personalausweise ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Kinder benötigen von Geburt an für einen Grenzübertritt einen Personalausweis. Bitte beachten sie, dass einige Länder Personalausweise nicht anerkennen. Informieren sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen.

Bitte überprüfen sie Ihre Ausweispapier auf ihre Gültigkeit und beantragen sie frühestmöglich ihre neuen Ausweise. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers im Rathaus, Zimmer Nr. 101, unbedingt erforderlich. Für jeden Ausweis wird ein biometrisches Lichtbild neuen Datums sowie eine Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde benötigt. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro.

Eine Verlängerung von Personalausweisen und von Reisepässen ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Die Bearbeitungszeit dauert zurzeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des neuen Ausweisdokumentes ca. vier Wochen.

Die anfallenden Gebühren werden bei der Antragstellung eingezogen.