Gemäß § 1 des Gesetzes für Personalausweise ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Seit 2012 benötigen Kinder von Geburt an bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für Reisen innerhalb der EU genügt für das Kind ein eigener gültiger Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass notwendig.
Bitte beachten sie, dass seit 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Informieren sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen sie Ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit und beantragen sie frühestmöglich ihre neuen Ausweise. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers im Rathaus, Zimmer Nr. 101, unbedingt erforderlich. Für jeden Ausweis wird ein biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (es sollte nicht älter als ein halbes Jahr alt sein) sowie eine Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde benötigt. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro unter (0 82 23) 40 06 - 26.
Eine Verlängerung von Personalausweisen und Reisepässen ist nicht mehr möglich.
Die Bearbeitungszeit dauert derzeit von der Antragstellung bis zum Erhalt des neuen Ausweisdokumentes ca. vier Wochen. Insbesondere zu den Hauptreisezeiten muss ggf. auch mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Die anfallenden Gebühren werden bei der Antragstellung eingezogen.