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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“

Bekanntmachung

gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

des Satzungsbeschlusses

zur Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18.03.2025 die Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“ in Kraft.

Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Straße 12, 89358 Kammeltal) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag - Freitag

von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Kammeltal, den 28.03.2025
gez.
Thorsten Wick
Erster Bürgermeister