Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung, o.M.
Abbildung: Ausgleichsfläche ausserhalb der Gemeinde Kammeltal
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.03.2025 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Klosterweg Süd“ in der Fassung vom 07.03.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Die Satzung gilt für die in Planteil A gekennzeichnete Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 29 Gemarkung Kleinbeuren.
Die Planzeichnung mit Festsetzungen ist Bestandteil dieser Einbeziehungssatzung.
Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft wird auf Teil von Flurnummer 2282, Gemarkung Burgau ein Waldrand mit Saumbereich erstellt.
Ziel: Waldmantel frischer bis mäßig trockener Standorte
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (A: Planzeichnung / B: Textliche Festsetzungen / C: Begründung) vom Büro Moser + Guckert Architektur und Städtebau GmbH kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal https://www.kammeltal.de (Kammeltal – Startseite – Aktuelles) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer 105) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
| • | Montag - Freitag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| • | Dienstag | von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an architekten@moser-guckert.de bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.