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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Geschwindigkeitsbegrenzung der Gemeindeverbindungsstraße Ettenbeuren - Reifertsweiler - Wettenhausen von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr

I. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zum Schutz der Amphibien erlässt die Gemeinde Kammeltal in Absprache mit der Polizeiinspektion Burgau als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO i. V. mit §56 StVG folgende verkehrsbehördliche

Anordnung

1.

Die Gemeindeverbindungsstraße Ettenbeuren - Reifertsweiler - Wettenhausen wird innerorts in Reifertsweiler auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h und außerorts auf 50 km/h täglich von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt.

 

Die Sperrung erfolgt ab der südwestlichen Ecke des Grundstücks FI.Nr. 1122 Gmkg. Ettenbeuren und endet am Ortseingangsschild von Wettenhausen.

2.

An den Anfangs- und Endpunkten der Geschwindigkeitsreduzierung sind die Zeichen 274-50 (zu lässige Höchstgeschwindigkeit) und das Zusatzschild 1007-33, sowie Zeichen 1040-30 (18:00 -06:00 h) aufzustellen. Im Ortsbereich Reifertsweiler sind an den Ortseingangsschilder das Zeichen 274-30 anzubringen.

3.

Die Anordnung wird mit dem Anbringen der vorgenannten Verkehrsschilder wirksam.

4.

Die Anordnung ist bis zum 08.05.2026 befristet.

II.

Begründung

 

Zum Schutze der Amphibien wird diese Anordnung getroffen.

 

 

gez. Wick

Erster Bürgermeister