I. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zum Schutz der Amphibien erlässt die Gemeinde Kammeltal in Absprache mit der Polizeiinspektion Burgau als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO i. V. mit §56 StVG folgende verkehrsbehördliche
| 1. | Die Gemeindeverbindungsstraße Keuschlingen – Neuburg/Kammel wird mit dem Aufbau der Verkehrszeichen, für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder täglich von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt. |
| Die Sperrung erfolgt ab der südöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 217/1 Gmkg. Behlingen und endet an der Gemarkungsgrenze zur Marktgemeinde Neuburg/Kammel. |
| 2. | Die Gemeindeverbindungsstraße Behlingen – Unterrohr wird mit dem Aufbau der Verkehrszeichen für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder täglich von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt. |
| Die Sperrung erfolgt ab der südwestlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1161/1 Gmkg. Behlingen und endet an der südöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 246 Gmkg. Unterrohr. |
| 3. | An den Anfangs- und Endpunkten der Sperrung sind die Zeichen 260 (Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder) und das Zusatzschild 1006-37, sowie Zeichen 1040-30 (20.00 – 6.00 h) aufzustellen. |
| 4. | Das Aufstellen in der Gemarkung Neuburg/Kammel erfolgt durch die Marktgemeinde Neuburg/Kammel (vgl. Anordnung). |
| 5. | Die Anordnung wird mit dem Anbringen der vorgenannten Verkehrsschilder wirksam. |
| 6. | Die Anordnung ist bis zum 09.05.2025 befristet. |
II. Begründung
Zum Schutze der Amphibien wird diese Anordnung getroffen.