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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Halten und Parken – bitte Vorschriften beachten

Aus aktuellem Anlass erinnert die Gemeinde Kammeltal an die geltenden Regeln zum Halten und Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bitte beachten Sie: Auch ein kurzes Anhalten – etwa „nur schnell zum Einkaufen oder Abholen" – ist an vielen Stellen nicht erlaubt.

Wo ist Halten verboten?

Halten dürfen Sie insbesondere nicht:

  • an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
  • in scharfen Kurven,
  • auf Ein- und Ausfädelungsstreifen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Wichtig: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten anhält, gilt rechtlich als parkend.

Wo ist Parken verboten?

Parken ist zum Beispiel nicht erlaubt:

  • entgegen der Fahrtrichtung,
  • auf Grünflächen am Straßenrand,
  • im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (bis 5 m Abstand, bei Radwegen 8 m),
  • wenn markierte Parkflächen dadurch blockiert werden,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten (auf schmalen Straßen auch gegenüber),
  • vor Bordsteinabsenkungen,
  • an Bushaltestellen,
  • in Feuerwehrzufahrten.

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es ist ausdrücklich durch Schilder oder Markierungen erlaubt.

Besondere Regelungen

  • Schwere Fahrzeuge (über 7,5 t) und größere Anhänger dürfen in Wohngebieten nachts (22:00–06:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken.
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt werden (außer es ist anders ausgeschildert).

Bitte helfen Sie mit, Straßen freizuhalten und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Rettungsdienste und Fußgänger – zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!