Auf Grund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), BayRS 2132-1-B), die zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBI. S. 286) erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung, die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 02.02.2022, geändert mit Satzung vom 16.03.2022.
§ 1 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. § 1 erhält folgende Fassung:
Die Satzung gilt für das Gebiet der Gemeinde Kammeltal einschließlich aller Ortsteile. Ergänzend sind die Bestimmungen der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.