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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 18/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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 Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Schlussfeststellung

Dorferneuerung Stoffenried II Gemeinde Ellzee, Landkreis Günzburg

Das Verfahren Stoffenried II wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungs- gesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Stoffenried II sind abgeschlos- sen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfecht- bar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben)

(Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben) 

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek- tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwick- lung Schwaben auf der Seite Projekte in Schwaben unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/index.php)

Krumbach (Schwaben), 01.04.2026
gez. Christian Kreye Leitender Baudirektor