Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“, Offingen, hat in ihrer
Sitzung vom 21.03.2023 eine
4. Änderung der Verbandssatzung vom 15.07.2002
beschlossen.
Diese Änderung der Verbandssatzung wurde vom Landratsamt Günzburg mit Schreiben vom 14.04.2023, Nr. 20 Az. 050-1/2, gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) rechtsaufsichtlich genehmigt.
Das Landratsamt Günzburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die 4. Änderung der Verbandssatzung gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend amtlich bekannt.
4. Änderungssatzung vom 20.04.2023 zur
Verbandssatzung des Zweckverbands „Abwasserverband
Mindel-Kammel“ vom 15.07.2002
Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende
4. Änderungssatzung
vom 20.04.2023
zur Verbandssatzung vom 15.07.2002
§ 1
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Ergänzung:
(1) Die Aufgabenverteilung des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder bestimmt sich nach nachstehender
Tabelle und erhält folgende Ergänzung:
| 41. Pumpwerk 4 Ermle | Errichtung | Erneuerung | Verbesserung | Betrieb | Unterhalt |
| Markt Offingen | Markt Offingen | Markt Offingen | Markt Offingen | Markt Offingen |
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft.
Offingen, den 20.04.2023
Abwasserverband Mindel-Kammel
Thomas Wörz
Verbandsvorsitzender
Dr. Hans Reichhart
Landrat