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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 19/2023
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Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ vom 20.04.2023

4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ vom 20.04.2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“, Offingen, hat in ihrer

Sitzung vom 21.03.2023 eine

4. Änderung der Verbandssatzung vom 15.07.2002

beschlossen.

Diese Änderung der Verbandssatzung wurde vom Landratsamt Günzburg mit Schreiben vom 14.04.2023, Nr. 20 Az. 050-1/2, gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) rechtsaufsichtlich genehmigt.

Das Landratsamt Günzburg macht als Aufsichtsbehörde (Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KommZG) die 4. Änderung der Verbandssatzung gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG nachfolgend amtlich bekannt.

4. Änderungssatzung vom 20.04.2023 zur

Verbandssatzung des Zweckverbands „Abwasserverband

Mindel-Kammel“ vom 15.07.2002

Der Zweckverband „Abwasserverband Mindel-Kammel“ erlässt gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende

4. Änderungssatzung

vom 20.04.2023

zur Verbandssatzung vom 15.07.2002

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Ergänzung:

(1) Die Aufgabenverteilung des Zweckverbandes und der Verbandsmitglieder bestimmt sich nach nachstehender

Tabelle und erhält folgende Ergänzung:

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Günzburg in Kraft.

Offingen, den 20.04.2023

Abwasserverband Mindel-Kammel

Thomas Wörz

Verbandsvorsitzender

Dr. Hans Reichhart

Landrat