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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Befüllung von Swimmingpools

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Befüllung von Swimmingpools nur über den eigenen Wasserhahn zu erfolgen hat.

Für diesen Zweck werden weder von der Gemeinde noch von den Feuerwehren Standrohre und Schläuche zur Verfügung gestellt.

Zudem hat die Entleerung der Becken über das öffentliche Kanalnetz zu erfolgen, da sich im Badewasser Desinfektions- und Sonnenschutzmittel befinden.

Somit ist ein Versickern des Badewassers im eigenen Garten oder ein Ableiten in den Oberflächenwasserkanal unzulässig.

Wir bitten um Beachtung.