Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Ichenhausen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (geschäftsführende Behörde: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband Ichenhausen folgende Haushaltssatzung
I.
§ 1
| Der Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 wird im | ||
| 2025 | 2026 |
| EUR | EUR |
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen auf | 690.200,00 | 694.450,00 |
| in den Ausgaben auf | 690.200,00 | 694.450,00 |
| und im | ||
| 2025 | 2026 |
| EUR | EUR |
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen auf | 1.094.600,00 | 1.439.300,00 |
| in den Ausgaben auf | 1.094.600,00 | 1.439.300,00 |
| festgesetzt. | ||
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2025 auf 1.000.000,00 EUR und im Jahr 2026 auf 1.300.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 nicht festgesetzt.
§ 4
| 1. | Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagensoll) wird | ||
|
| 2025 | 2026 |
|
| EUR | EUR |
| im Verwaltungshaushalt auf | 511.650,00 | 512.350,00 |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| - für den schulischen Bedarf auf | 0,00 | 0,00 |
| festgesetzt und nach Art. 9 BaySchFG im Verhältnis der Schüler zum 01.10.24 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. | ||
| 2. | Für den Fall der Änderung der Schülerzahlen zum 1. Oktober 2025 wird die Verwaltung angewiesen, geänderte Umlagenbescheide für das Jahr 2026 für den schulischen Bedarf des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zu erlassen. | ||
| 3. | Die Umlagen werden pro Schüler wie folgt festgesetzt: | ||
|
| 2025 | 2026 |
|
| EUR/Schüler | EUR/Schüler |
| Verwaltungshaushalt | 2.022,33 | 2.025,10 |
| Vermögenshaushalt | 0,00 | 0,00 |
| 4. | Umlagenverteilung | ||
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO
für das Jahr 2025 auf EUR 100.000,00 und
für das Jahr 2026 auf EUR 100.000,00
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025, bzw. mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
MITTELSCHULVERBAND ICHENHAUSEN
Ichenhausen, den 28.04.2025
Robert Strobel
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 15.04.2025, Nr. 20 Az. 9412.0, den in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 enthaltenen Gesamtbetrag
der Kredite in Höhe von 1.000.000,--€ bzw. für das Haushaltsjahr 2026 enthaltenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.300.000,--€ zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes rechtsaufsichtlich genehmigt (Art.71 Abs.2 GO i.V. mit Art.40 Abs 1 KommZG).
III.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
MITTELSCHULVERBAND ICHENHAUSEN
Ichenhausen, den 28.04.2025
Robert Strobel
Verbandsvorsitzender