Aus gegebenem Anlass wird auf die in der Gemeinde Kammeltal bestehende Ortsvorschrift zum Führen von Hunden hingewiesen. Nach wie vor werden Hunde beobachtet, die trotz vorgeschriebener Leinenpflicht innerorts frei umherlaufen.
Die Leinenpflicht gilt auch dann, wenn der Hund von einer Aufsichtsperson begleitet wird. Bei Nichtbeachten dieser Ortsvorschrift liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße geahndet wird.
Beseitigung Hundekot
Wir bitten Sie dringend darum Ihrer Pflicht nachzukommen, Hundekot auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie von Wiesen und Weiden mittels der kostenlosen Hundekottüten in die dafür extra aufgestellten Hundetoiletten sofort zu entsorgen.
Es ist dem jeweiligen Anlieger oder Eigentümer nicht zuzumuten, die Hinterlassenschaften eines Hundes zu beseitigen. Hundekot, der durch die Fütterung von Gras von Wiesen und Weiden von Weidetieren aufgenommen wird, führt bei diesen zu schweren Erkrankungen.
Andere Abfalleimer, wie zum Beispiel an Spielplätzen oder Bushaltestellen sind hierfür nicht geeignet, da es an diesen Standorten, insbesondere bei wärmeren Temperaturen, zu starken Geruchsbelästigungen kommt.
Vielen Dank.