Aufgrund mehrerer Nachfragen,
„Warum darf man auf einem Passfoto nicht lächeln?
möchten wir Ihnen dies kurz erläutern.
Bei der Identifizierung bzw. Wiedererkennung über das Gesichtsbild kommt es darauf an, dass sich alle markanten Punkte des Gesichts - Augenpartie mit Nase, Wangen - immer an derselben Stelle befinden. Technische Systeme zur biometrischen Erkennung von Gesichtern vermessen diese Punkte des Gesichts und unterstützen damit die Identifizierungen.
Das ist nur im „Ruhezustand“ des Gesichts gut möglich. Dadurch können bspw. Wartezeiten an Grenzkontrollstellen reduziert werden. Ein bewusstes/aktives Lächeln ist – in Abhängigkeit vom Erregungszustand – in der Regel nicht identisch oder gar nicht reproduzierbar, und eine Wiedererkennung des lächelnden Gesichts ist somit sehr erschwert bis unmöglich.
Unberücksichtigt bleiben kann ein lächelnder/lachender Ausdruck eines Gesichts, wenn dieser Gesichtsausdruck durch eine Entstellung oder medizinische Besonderheit verursacht ist. Ausschlaggebend ist für biometrische Lichtbilder stets, dass sich das Gesicht so weit wie möglich im Ruhezustand befindet.